Grenzwerte und Änderungen 2016
Die Hartz-IV-Regelsätze zum Jahresanfang leicht erhöht. Arbeitnehmer mit Kind müssen 2016 im Schnitt insgesamt 20,425 Prozent ihres Bruttogehalts an die Sozialversicherungen zahlen. 2015 waren es im Schnitt 0,2 Prozent weniger. Das macht bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro eine monatliche Zusatzbelastung von 4 Euro aus.
Letzte Änderung: 19.12.2015