Flucht und Asyl

07.12.2015 Die Frage, wer bei uns Flüchtlingsschutz genießen darf, ist gar nicht verhandelbar

Der Anspruch auf Zuflucht vor politischer Verfolgung hat Verfassungsrang in Deutschland. In Europa gilt die Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist weltweit in 147 Staaten gültig.

Auf dieser Grundlage haben Flüchtlinge ein Recht auf eine faire Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit. Den Schutzanspruch von Flüchtlingen kann man weder in Frage stellen noch kontingentieren.

Für die Bundesrepublik ist der Schutz von Flüchtlingen eigener Anspruch und Verpflichtung zugleich. Wenn heute, nach Jahren des Rückgangs, die Flüchtlingszahlen erneut steigen, ist die Wachsamkeit der Zivilgesellschaft gefragt.

Wieder beginnen Unkenntnis, Vorurteile und Ressentiments zu wuchern - Rechtsextreme mobilisieren - Menschen werden attackiert - Flüchtlingswohnheime brennen. Auch bei uns!

Zum Glück gibt es gleichzeitig heute fast überall, wo es zu flüchtlingsfeindlichen Protesten kommt, auch eine starke Gegenbewegung.

Flüchtlinge brauchen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu berufsbezogenem Sprachunterricht, zu Qualifikationsmaßnahmen. Dabei dürfen aber keine bestehenden Standards unter Druck geraten.

Die IG Metall wird nicht zulassen, dass die Flüchtlingssituation missbraucht wird, um Lohndumping zu betreiben.

Die Dekanin der evangelischen Kirche Pforzheim Christiane Quincke
und der Redakteur Ausland/Europa SWR und ARD Stefan Maier sprachen im Rahmen der Delegiertenversammlung der IG Metall Pforzheim zum Thema.

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Letzte Änderung: 07.12.2015