Gewerkschafter on Tour
Zum Dritten mal gehen die Pforzheimer Gewerkschafter on Tour, um sich vor Ort ein Bild über die Ausbildung im Betrieb der Schule und der Fachhochschule zu machen.
Am Freitag, den 26. Juni 2015, Treffpunkt 9.00 Uhr Messplatz Pforzheim
Unter dem Motto "Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen!" - Gute Schule - Gute Ausbildung - Gutes Studium

wollen wir uns bei unserer Bildungsfahrt mit den Herausforderungen für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte auseinandersetzen. Der DGB Nordbaden, die Stadt- und Kreisverbände Pforzheim, Karlsruhe, Karlsruhe-Land, Calw-Freudenstadt und OV Bruchsal-Bretten laden Euch ganz herzlich zum "Gewerkschafter on Tour" ein!
Unser Programm
09.00 Uhr Abfahrt Messplatz Pforzheim mit unserem "Tourbus"
09.30 Uhr Wir besuchen die Hochschule Pforzheim
Die Hochschule stellt sich vor. Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir, um junge Menschen auch ohne Abitur zum Studium zu animieren? Wie sieht die Arbeit des Personalrates aus? Welche Herausforderungen haben Studenten, Betriebe und
Interessensvertretung künftig zu bewältigen?
ca. 10.45 Uhr / 11.00 Uhr Weiterfahrt nach Mühlacker
11.15 Uhr Besichtigung der Ausbildungswerkstatt bei der Firma Mahle Behr in Mühlacker
Wie sieht die betriebliche Ausbildung vor Ort aus? Brauchen wir die assistierte Ausbildung und was bedeutet diese? Vorstellung des Förderjahr der IG Metall. Wie kann ein Betriebsrat die berufliche Ausbildung fördern?
12.45 Uhr Einladung zum Mittagessen in der Kantine der Firma Mahle Behr
13.30 Uhr Wir besuchen die Ferdinand-von-Steinbeiss-Schule in Mühlacker (Berufsschule)
Die Schule stellt sich vor. Die Reform des Übergangs Schule - Beruf: AV dual sieht neben einer Pädagogik des individualisierten Lernens mit unterschiedlichen Bildungszielen eine verstärkte Einbindung von Betriebspraktika
vor. Was bedeutet AV Dual für den Betrieb, die Betriebs- und Personalräte?
ca. 16.00 Uhr Rückkehr nach Pforzheim
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Es entstehen Euch keine Kosten auch nicht für das Mittagessen. Gemäß § 37,7 BetrVG hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung die Bildungsfahrt zur Freistellung für den Arbeitgeber anerkannt. Ebenso nach § 46,7 BPersVG, § 47,5 LPVG und § 96,4 Ziffer 3 SGB VIIII.
Letzte Änderung: 30.06.2015