Arbeitnehmerempfang zum 1. Mai

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30.04.2015 Die Stadt Pforzheim und der Enzkreis würdigen die Arbeit der Betriebsräte und Gewerkschaften in der Region.

Anlässlich des 1. Mai laden die Stadt Pforzheim und das Landratsamt des Enzkreis traditionell die Interessenvertreter aus den Betrieben und die Gewerkschaften ein, um ihre Arbeit zu würdigen. Weiter werden bei der Veranstaltung aktuelle Themen aus der Arbeitswelt aufgegriffen.

In diesem Jahr stand die Veranstaltung unter dem Motto:

Gewerkschaft trifft Politik: Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg.

Norbert Lurz vom Kultusministerium stellte das Gesetz in seinen Grundzügen vor. Danach machten Lars-Christian Treusch vom DGB deutlich, dass es die Gewerkschaften waren, die maßgeblich Druck in Richtung Politik machten, um bezahlte Freistellungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu schaffen. Nun gibt es nach dem Gesetz welches zum 1. Juli in Kraft tritt, die Möglichkeit für Arbeitnehmer sich an 5 Tagen pro Jahr zur beruflichen oder politischen Weiterbildung freistellen zu lassen. Ebenso gibt es die Möglichkeit sich für das Ehrenamt weiterzubilden. Hierzu muss noch eine Rechtsverordnung erlassen werden so dass die Bildungsmöglichkeiten in Bezugs aufs Ehrenamt wohl erst zum 1. Januar 2016 starten können, während es erste Angebote zur politischen und beruflichen Weiterbildung wohl schon zum 1. Juli geben wird.

"Das Bildungszeitgesetz ist ein großer Erfolg der Gewerkschaften", so der DGB-Regionsgeschäftsführer Lars-Christian Treusch.

"Nur mit einem weiten Verständnis von beruflicher Weiterbildung können sich die Menschen beruflich weiterentwickeln. Nur so kann das Bildungszeitgesetz einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Land leisten", betont Treusch. Er bedauert, dass Lerntechniken, Gesundheitsprävention, interkulturelle Kompetenzen, psychologische Kenntnisse und Kompetenzen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf als Bildungsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind.

Die im Bildungszeitgesetz vorgesehene Anrechnung von betrieblich durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen führt zu Rechtsunsicherheit. " Hier werden wohl die Gerichte entscheiden müssen was angerechnet werden kann und was nicht."

Der DGB begrüßt ausdrücklich dass im Gesetz Maßnahmen zur Alphabetisierung ausdrücklich verankert sind. "Mit der Zulassung von E-Learning Maßnahmen befindet sich der Gesetzentwurf aber auf der Höhe der Zeit", so Treusch.

Der Betriebsratsvorsitzende der Firma Harman Becker und Vorsitzende des DRK Spielberg Klaus Rupp stellt heraus, dass alle drei Bereiche der Weiterbildung nach dem Gesetz für die Arbeitnehmer wichtig sind. Sowohl die berufliche Bildung als auch die Weiterbildung im Ehrenamt sind wichtig. Ebenso die politische Bildung. "Endlich sei es auch in Baden-Württemberg möglich dass Bildungsveranstaltungen hierzu nicht mehr ausschließlich am Wochenende stattfinden."

Der Finanzdezernent des Enzkreises, Frank Stephan machte eine Worst Case Rechnung auf, bei der er darstellte was es den Enzkreis kosten würde, wenn im nächsten Jahr alle Beschäftigten ihren Anspruch voll ausschöpfen würden. Hierfür erntete er mächtig Kritik zumal es ja im Gesetz eine Überforderungsklausel gibt nach der Anträge abgelehnt werden können wenn bereits mehr als 10% ihren Anspruch wahrnehmen. Ebenso zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass dort nur 1-2% der Beschäftigten die Bildungszeit in Anspruch nehmen.

In der Diskussion aus dem Publikum wurde deutlich, dass es die Betriebsräte leid sind, wenn von Arbeitgeberseite stets nur die Kosten im Mittelpunkt stehen und nicht die Chancen, die es jetzt zu nutzen gilt, um die Bildung der Menschen voranzutreiben. Die Arbeitgeber müssten vielmehr darüber diskutieren, wie sie die Arbeitnehmer zur Weiterbildung motivieren können, anstatt ihnen die Kosten vorzuhalten.

Anhang:

Veranstaltung im Landratsamt Enzkreis

Veranstaltung im Landratsamt Enzkreis

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Letzte Änderung: 30.04.2015