Equal Pay Day 2015

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18.03.2015 DGB ruft zur Kundgebung in Berlin auf

Noch immer durchschnittlich 22 Prozent weniger Entgelt als Männer - für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist die Realität für erwerbstätige Frauen in Deutschland. Damit ist die Entgeltlücke hierzulande nahezu konstant und größer als in den meisten EU-Ländern. Auch wenn Frauen genauso viel und genauso gut arbeiten wie ihre männlichen Kollegen, ihr durchschnittliches Entgelt ist weiter deutlich geringer. Das muss sich ändern.

Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland rufen auf zu einer gemeinsamen Kundgebung:

  • Datum: 20. März 2015, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Ort: Brandenburger Tor, 10117 Berlin , Pariser Platz

Das Grundgesetz gibt es in Art. 3 Abs. 2 vor: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Realität sieht anders aus. So verdienten Frauen 2013 im Schnitt 15,56 EUR brutto pro Stunde, Männer dagegen 19,84 EUR. Die Gründe dafür sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes größtenteils struktureller Natur. Frauen und Männer arbeiten oftmals in unterschiedlichen Berufen. Frauendominierte Berufe werden häufig schlechter bezahlt. Auch arbeiten Frauen öfter in Teilzeit als Männer und sind weniger in Führungspositionen vertreten. Letzterem wurde jetzt mit dem Gesetz zur Frauenquote ein Ende gesetzt. Aber bedeutet mehr Frauen in Aufsichtsräten auch, dass diese genauso viel verdienen wie ihre männlichen Kollegen in der Führungsebene?

Schlechtere Bezahlung bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit

Ein Drittel der Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen ist auf Faktoren zurückzuführen, die nicht arbeitsplatzrelevant sind, sondern die schlechtere Bezahlung bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit vorliegt. Diesen Zustand, bei dem Frauen weniger als Männer in vergleichbarer Position verdienen, will Bundesfamilienministerin Manuel Schwesig (SPD) jetzt beenden. "Es wird nicht möglich sein, das Gehalt des Kollegen einzeln zu erfragen, aber es wird möglich sein zu prüfen, ob die eigene Einstufung in eine vergleichbare Gruppe erfolgt ist", sagte Schwesig der Agentur dpa. Sie fordert die Möglichkeit, Auskunft über das Niveau der Einkommen verlangen zu können, wenn eine Arbeitnehmerin glaubt, weniger als männliche Kollegen in ähnlicher Position zu verdienen.

Verpflichtung sich mit dem Lohunterschied auseinanderzusetzen

Schwerpunkt des Gesetzes für Entgeltgleichheit soll - wie im Koalitionsvertrag festgelegt - "eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter sein, sich mit dem Lohnunterschied von 22 Prozent von Frauen und Männern auseinander zu setzen". Der Gesetzgebungsprozess steht noch am Anfang. "SPD, CDU und CSU haben sich ja darauf verständigt, dem Gebot der Entgeltgleichheit zur tatsächlichen Durchsetzung zu verhelfen", heißt es. Im Juni soll es einen Referentenentwurf des Ministeriums für das Gesetz geben. Unternehmen fürchten, nach Mindestlohn und Frauenquote mit der Entgeltgleichheit noch mehr unter Druck zu geraten.

Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack zur Entgeltgleichheit

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack ist für das geplante Gesetz. "Wir wollen schon lange die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und so zu gestalten, dass weder Männer noch Frauen benachteiligt werden. Dazu gehört ein Entgeltbericht, der mindestens betriebsöffentlich ist und für Lohntransparenz in den Betrieben sorgt. Nur wer weiß, was andere bei gleichem Aufgabenzuschnitt verdienen, kann Vergleiche anstellen und eigene Forderungen formulieren. Dabei können Betriebsrat und Gewerkschaft dann unterstützen."

Anhänge:

Aufruf zum Equal Pay Day 2015

Aufruf zum Equal Pay Day 2015

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Ablaufplan zum Equal Pay Day in Berlin

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Letzte Änderung: 18.03.2015