Bildungszeitgesetz

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16.03.2015 Auch Baden-Württemberg kann jetzt Bildungsfreistellung

Am 11. März wurde nun endlich auch für Baden-Württemberg vom Landtag ein Gesetz verabschiedet, welches es den Beschäftigten ermöglicht , sich an fünf Tagen im Jahr für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt bezahlt freistellen zu lassen.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Jetzt geht es darum die Bildungsfreistellungsmöglichkeiten auch tatsächlich sinnvoll zu nutzen.

Letzte Änderung: 14.04.2020