Wissenswertes zu Aufhebungsverträgen
Meist werden weitere Vereinbarungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses getroffen, z. B. über eine Abfindung, die Beurteilung im Zeugnis, offene Urlaubsansprüche.
Was Beschäftigte zu disem Thema auf jeden Fall wissen sollten bevor sie einen Aufhebungsvertrag aubschließen ist in einer kurzen Broschüre der IG Metall zusammengefasst, die hier herunter geladen werden kann:
Noch besser vor Abschluss einen Beratungstermin bei der IG Metall Pforzheim vereinbaren und vorbeikommen.Letzte Änderung: 03.04.2013