Nach dem Studium

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11.06.2012 Änderungen immer melden

Wer als Student BAföG bezogen hat, muss nach einer gewissen Frist nach dem Ende des Studiums einen Teil zurück zahlen. Daher muss auch nach dem abgeschlossenen Studium dem Bundesverwaltungsamt in Köln unter Angabe der Förderungsnummer immer die aktuelle Adresse und jede Änderung des Familiennamens mitgeteilt werden. Das Verwaltungsamt schreibt kurz vor Beginn er Rückzahlungspflicht die ehemaligen BAföG-Bezieher an. Muss die aktuelle Adresse erst ermittelt werden, fällt eine Ermittlungsgebühr von aktuell 25,56 Euro an.

Letzte Änderung: 11.06.2012