Weitererer Erfolg in Sachen Leiharbeit

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30.05.2012 Die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig.

Dies stellt das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen des Senats vom 22. und 23. Mai 2012 fest. Somit hatten die nach Tarifen der CGZP Beschäftigten von Anfang an Anspruch auf gleiche Bezahlung wie dei Stammbeschäftigten.

Mehr Infos hierzu in der Pressemitteilung des BAG

Letzte Änderung: 29.05.2012