Weitererer Erfolg in Sachen Leiharbeit
Dies stellt das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen des Senats vom 22. und 23. Mai 2012 fest. Somit hatten die nach Tarifen der CGZP Beschäftigten von Anfang an Anspruch auf gleiche Bezahlung wie dei Stammbeschäftigten.
Mehr Infos hierzu in der Pressemitteilung des BAG
Letzte Änderung: 29.05.2012