Lohnsteuerberatung
Zum Service der Erstellung der Einkommenssteuererklärung gehören:
- bei ausschließlichen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit,
- bei Renten, Pensionen und Unterhaltsleistungen.
In diesen Fällen auch bei Einkünften aus
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstige Einkünfte,
soweit die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten
13.000 EUR bzw. 26.000 EUR bei Verheirateten nicht übersteigen,
Zum Service gehört selbstverständlich auch die
- Ermittlung der Steuererstattung
- Prüfung des Steuerbescheides
- Beratung wg. Kindergeld
- steuergestaltende Beratung
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Einspruch und ggf. Klage.
D i e B e i t r a g s o r d n u n g
ist für 2012 wie folgt festgesetzt:
Bemessungsgrundlage bis 15.000,00 EUR 59,00 EUR
Bemessungsgrundlage bis 20.000,00 EUR 79,00 EUR
Bemessungsgrundlage bis 30.000,00 EUR 99,00 EUR
Bemessungsgrundlage bis 40.000,00 EUR 119,00 EUR
Bemessungsgrundlage bis 50.000,00 EUR 139,00 EUR
Bemessungsgrundlage bis 60.000,00 EUR 159,00 EUR
Bemessungsgrundlage über 60.000,00 EUR 179,00 EUR
Bemessungsgrundlage ist die Summe aller Einnahmen (Bruttoarbeitslohn, Guthabenzinsen, Mieteinnahmen, Lohnersatzleistungen, Renten). Bei Miet- oder Zinseinnahmen erhöht sich
der Beitrag um drei Beitragsstufen.
In Pforzheim wird die Steuererklärung von Frau Susanne Hauser Dipl. Betriebswirtin (FH) erstellt.
Bitte telefonische Terminvereinbarung unter:
Tel. 0152 / 2 74 99 775
Link:
Letzte Änderung: 29.02.2012