Kindergeld während der Ausbildung

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15.11.2011 Der Einsatz der IG Metall für die Abschaffung der Bemessungsgrenze von 8004,- Euro beim Kindergeld macht sich endlich bezahlt.

Am 04. November 2011 veröffentlicht das Bundesgesetzesblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, dass nun das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen wurde. In diesem Zuge ist der Grenzbetrag in Höhe von 8004,- Euro beim Kindergeld ab 2012 nicht mehr existent.

Bisher erhielten Eltern für ihre Kinder kein Kindergeld bzw. keinen Freibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den genannten Grenzbetrag pro Jahr überstiegen.

Diese Einkommensprüfung fällt ab 01.01.2012 ersatzlos weg, das heißt Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 unabhängig von ihren Einkünften stets als Kind berücksichtigt.

Von dieser Neuregelung profitieren vor allem Eltern von Kindern in bezahlten Ausbildungsgängen, wie etwa Auszubildende der Metall- und Elektroindustrie bereits schon ab dem 2. Ausbildungsjahr oder Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen oder eine Halbwaisenrente beziehen.

Begünstigt sind zukünftig ferner Ausbildungsgänge an Abendschulen oder Fernuniversitäten, die neben einer (Vollzei-) Erwerbstätigkeit ohne eine vorherige Ausbildung durchgeführt werden.

Letzte Änderung: 15.11.2011