Immer noch kein gesetzlicher Mindestlohn

Vorschaubild

26.05.2011 Aktuell gibt es nur nur in einigen Branchen Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz.

In neun Wirtschaftszweigen gibt es derzeit tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. In diesen Branchen sind rund 2,2 Millionen Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Die tariflichen Mindestlöhne bewegen sich zwischen 6,53 Euro im ostdeutschen Wach- und Sicherheitsgewerbe und 12,95 Euro für die Fachwerker im westdeutschen Bauhauptgewerbe. Auch im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz ist seit kurzem eine Lohnuntergrenze vorgesehen.

Letzte Änderung: 20.05.2011