Kindergeldrechner

16.05.2011 Kindergeldrechner ist jetzt online verfügbar! Jetzt prüfen, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht

Das Kindergeld wird im Behördendeutsch auch Familienbeihilfe genannt. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt, ist jedoch abhängig vom Alter des Kindes. Der Ansprüch endet in der Regel mit der Berufstätigkeit des Kindes. Mit Hilfe des Kindergeldrechners läßt sich prüfen, ob ein Anspruch besteht und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Für Kinder über 18 Jahre kann nur dann Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn die eigenen Einnahmen des Kindes den Grenzbetrag von 7.680 EUR (2009) bzw. 8.004 EUR (ab 2010) kalenderjährlich nicht übersteigen. Selbst ein geringfügiges Überschreiten des Grenzbetrages führt zum vollständigen Verlust des Kindergeldes. Ob Kindergeldanspruch für Dich besteht, kannst Du mit Hilfe folgender Informationen und des Kindergeldrechners überprüfen.

Welche Voraussetzungen müssen Kinder über 18 Jahre erfüllen?

  • Kinder werden bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
  • Kinder über 18 Jahre werden auch berücksichtigt, wenn sie sich in einer Übergangszeit (Zwangspause) von bis zu vier Monaten zwischen Schulausbildung und Ausbildungsbeginn befinden. Das gleiche gilt vor oder nach Wehr- oder Zivildienst, Ersatzdienst oder Freiwilliger Dienst. Der Kindergeldanspruch verlängert sich über das 25. Lebensjahr bis zur Dauer des gesetzlichen Wehrdienstes (bei Wehrdienstleistenden bis zu drei Jahren), Ersatz-oder Zivildienst.
  • Kann eine Berufsausbildung nicht begonnen werden, weil eine erforderliche Lehrstelle fehlt, werden Kinder ebenfalls über dem 18. Lebensjahr berücksichtigt.
  • Bis zum 21. Lebensjahr werden Kinder berücksichtigt, wenn sie arbeitslos sind.
  • Für Kinder, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind für sich selbst zu sorgen, ohne Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Der Kindergeldrechner ist auf igmetall.de im Mitgliederbereich zu finden.
Hierzu müssen sich Mitglieder mit ihre Mitgliedsnummer anmelden

Letzte Änderung: 09.06.2011