ALG II (Harz 4)
In den kommenden Wochen steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Alg II-Regelsätzen an. Es deutet einiges darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht eine für Leistungsbezieher grundsätzlich positive Entscheidung trifft. Wer für diesen Fall eventuelle Ansprüche wahren will, muss noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Überprüfung der ihm gegenüber ergangenen bestandskräftigen Bescheide beantragen.
Letzte Änderung: 20.01.2010