Bücher selber kaufen? Nix da!

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03.09.2009 An den Baden Württembergischen Berusschule gilt eine klare Lernmittelfreiheit. Allerdings wissen wir, dass etliche Azubis geradezu "genötigt" werden, Bücher teilweise selber zu kauften.

Diese Vorgehensweise der Schulen (nach unseren Infos zumindest an manchen Schulen so geschehen!) widerspricht unserer Landesverfassung(Art. 14 Abs. 2).

Das wollen und können wir NICHT akzeptieren!

Schon 2001 hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg (VGH BaWü, Urteil v. 23.01.2001 - 95331/00) entschieden, dass die Lernmittelfreiheit für alle Schulen im Land gilt und SchülerInnen lediglich Kleinstbeträge selbst bestreiten müssen, wie z.B. die Aufwendungen für Stifte, Geodreieck oder Schreibblock und Ordner.

Bücher, Zeichenplatte und andere Lernmittel müssen nicht selbst gekauft werden, sondern müssen leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Die IG Metall-Jugend rät:

Kein Buch oder andere Lernmittel kaufen - Das muss die Schule zur Verfügung stellen!!!
(auch wenn sie Dir erzählen, dass es wichtig wäre das Buch zu besitzen...) Du kannst ein aktuelles Buch immer noch nach der Ausbildung kaufen, sofern das nötig werden sollte. Aus Erfahrung wissen wir, dass das eher nicht der Fall ist (höchstens für ein Anschlussstudium).
Auch in Leihbüchern müssen Notizen erlaubt sein. Das schließt die Nutzung eines Schulbuchs mit ein. Außerdem müssen die Leihbücher immer in der aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt werden.

Gibts zu diesem Thema Fragen oder Probleme, einfach an deine Jugendvertretung, deinen Betriebsrat oder direkt an Christian Velsink von der IG metall wenden.

Anhänge:

Übersicht zur Lernmittelfreiheit

Übersicht zur Lernmittelfreiheit

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 1103.75KB

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Infos zur Lernmittelfreiheit vom DGB

Infos zur Lernmittelfreiheit vom DGB

Dateityp: PDF document, version 1.3

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Letzte Änderung: 14.08.2009