Themen zur Bundestagswahl die Zweite:

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10.09.2009 Gute Ausbildung. Gute Arbeit. Gutes Leben. Wir sind dran!

Gute Arbeit. Sicherheit und Planbarkeit sind Grundlagen für gute Arbeitsverhältnisse, Sicherheit und Planbarkeit. Die Realität sieht oft anders aus. Der Einstieg in das Berufsleben erfolgt immer häufiger über befristete, schlecht bezahlte und unsichere Jobs, wie unbezahlte Praktika, Leiharbeit. Junge Menschen brauchen aber auch eine Perspektive.

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Daher fordern und kämpfen wir für:

Arbeitsverhältnisse mit angemessenem Einkommen, tarifvertragliche Absicherungen, Mitbestimmung in Unternehmen, für einen guten Einstieg in das Berufsleben, für die Übernahme aller Auszubildenden, für gleiches Geld für gleiche Arbeit und für Weiterbildung und Aufstiegschancen.

Erster Wahlprüfstein zum Thema Gute Arbeit, ist die Frage nach dem Mindestlohn und wie die einzelnen Parteien es schaffen möchten, dass für gleiche Arbeit auch gleicher lohn bezahlt wird.

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CDU und CSU sind gegen die Einführung eines einheitlichen, gesetzlich geregelten Mindestlohns.

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Die SPD steht für die Einführung eines
allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns mit einer Orientierungsmarke von 7,50 Euro.

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Die FDP spricht sich gegen die Einführung
von Mindestlohnmodellen aus. Sie steht für ein Bürgergeld, das ausgleichend zu Niedriglöhnen gezahlt werden soll.

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Die Einführung eines flächendeckenden und existenzsichernden Mindestlohns von 10 Euro ist Ziel der Linken. Branchenbezogene höhere tarifliche Mindestlöhne sollen für allgemeinverbindlich erklärt werden.

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Die Grünen wollen einen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro. Davon sollen höhere Mindestlöhne in anderen Branchen unberührt bleiben.

Zweiter Wahlprüfstein zum Thema Gute Arbeit, ist die Frage nach der Leiharbeit und wie die einzelnen Parteien es schaffen möchten, dass Die LeiharbeiterInnen nicht ausgebeutet werden.

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Zu dem Thema Leiharbeit machen
CDU und CSU keine Aussagen in ihrem
Wahlprogramm.

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Die SPD will Leiharbeitsverhältnisse rechtlich besser absichern. Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit soll für die Arbeit in demselben Unternehmen der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten.

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Zu dem Thema Leiharbeit macht die
FDP keine Aussage in ihrem Wahlprogramm

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Die Linke will Leiharbeit bei einer maximalen Ausleihdauer von 6 Monaten strikt begrenzen. Leiharbeiter sollen gleiche Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn erhalten.

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Die Grünen wollen eine komplette Mitbestimmung des Betriebsrates beim Einsatz von LeiharbeiterInnen. LeiharbeiterInnen sollen vom ersten tag an wie die Stammbelegschaft behandelt und bezahlt werden

Dritter Wahlprüfstein zum Thema Gute Arbeit, ist die Frage nach der Mitbestimmung und wie die einzelnen Parteien damit umgehen möchten.

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Zu dem Thema Mitbestimmung machen CDU und CSU keine Aussagen in ihrem Wahlprogramm.
Für die SPD ist die Mitbestimmung ein wichtiger Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft.

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Die SPD will die Mitbestimmung bei Fragen der Aus- und Weiterbildung im Betrieb ausbauen. Den Betriebsräten soll ein Mitbestimmungsrecht verschafft werden, damit sie in ihrem Betrieb mehr Ausbildungsplätze durchsetzen können. Die SPD will die Mitbestimmung beim Einsatz von Zeitarbeit weiter stärken.

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Die FDP möchte die betriebliche Mitbestimmung begrenzt wissen und die gesetzlich vorgegebene Zahl der Betriebsratsmitglieder deutlich reduzieren. So soll beispielsweise ein Betriebsrat in einem Unternehmen erst ab 20 Beschäftigten gebildet werden können. Außerdem möchte die FDP die paritätische Mitbestimmung durch eine Drittelparität für Gewerkschaften ersetzen.

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Die Linke steht für den Ausbau der Mitbestimmung. Sie möchte die Beteiligung von abhängig Beschäftigten und ihren Gewerkschaften an wesentlichen Unternehmensentscheidungen stärken. Sie möchte die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten verbessern, den "Antistreikparagraphen" abschaffen, das Streikrecht auf Übernahmen und Verlagerungen von Unternehmen ausweiten und ein Verband klagerecht für Gewerkschaften zum Schutz geltender Tarife einführen sowie das Recht auf politischen Streik durchsetzen.

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Die Grünen wollen die Arbeitnehmerseite in Zukunft bei Entscheidungen über große Unternehmensumstrukturierungen stärken. Betriebsräte sollen über den Einsatz von LeiharbeiterInnen mitbestimmen können. Für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte soll die paritätische Mit bestimmung gelten. Bei 200 bis 1.000 MitarbeiterInnen soll die drittelparitätische Mitbestimmung gelten.

Letzte Änderung: 12.08.2009