Das neue Schulstarterpaket

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01.08.2009 Gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich

Das neue Schulstarterpaket wird im August ausgezahlt. Wichtig: Gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt.

Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.

Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") haben.

Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt nun erstmals Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August.

Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung direkt und unaufgefordert über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich; die Zahlung erfolgt automatisch!

Letzte Änderung: 22.07.2009