Schon bei der Agentur gemeldet?

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22.06.2009 Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente mit wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist!

Wer mit der Schule fertig ist und noch keinen Ausbildungsplatz hat, sollte sich bei der Agentur für Arbeit melden, damit keine Nachteile bei der späteren Rente entstehen, so Christian Velsink von der IG Metall Pforzheim.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Aus-bildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber nur dann, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.

Wichtig ist die Meldung bei der Agentur auch zur statistischen Erfassung so Velsink von der IG Metall.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auch bei der Deutschen Rentenversiche-rung Baden-Württemberg unter:

Letzte Änderung: 22.06.2009