Steuer und Kurzarbeit

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08.09.2009 Die steuerliche Behandlung bei Kurzarbeit

Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht für einige Einnahmen des Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung vor. So sind z. B. das erhaltene Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen steuerfrei. Diese erhaltenen Gelder muss der Steuerpflichtige zwar generell in seiner Steuererklärung angeben, sie werden jedoch nicht so behandelt wie steuerpflichtige Einkünfte. Diese so genannten steuerfreien Einnahmen können allerdings den persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen erhöhen, so daß der Steuerpflichtige durch die steuerfreien Einnahmen mehr Einkommenssteuer als ohne die angegebenen steuerfreien Einnahmen zu zahlen hat.

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Letzte Änderung: 09.09.2009