Kinderbonus wird ab April ausgezahlt

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21.03.2009 Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich!!!

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde der so genannte Kinderbonus
beschlossen.

Die Familienkasse Karlsruhe, wird beginnend mit der laufenden Kindergeldzahlung im April zu den bekannten Auszahlungsterminen den Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Kind an die Kindergeldberechtigten auszahlen.

Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Kinderbonus ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen
Einkommen abhängig ist (z.B. Arbeitslosengeld II), nicht als Einkommen
zu berücksichtigen.

Im Jahr 2008 zahlte die Karlsruher Familienkasse fast 337 Millionen Euro Kindergeld an Eltern und Alleinerziehende aus. Davon profitierten rund 174.000 Kinder und deren Eltern.

Letzte Änderung: 18.08.2010