Tarifrunde Edelmetall

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02.03.2009 4. Verhandlung brachte den Durchbruch Entgelterhöhungen von insgesamt 4,2%, eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 510,- und erstmals einen verbindlichen Anspruch auf Altersteilzeit.

Das Verhandlungsergebnis 2009 im einzelnen:

Zwischen den Tarifgemeinschaften im Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e. V.,
Pforzheim im Edelmetallverband e. V., Schwäbisch Gmünd
und der Industriegewerkschaft Metall, Bezirk Baden-Württemberg,
Bezirksleitung Baden-Württemberg

wurde am 02.03.2009 folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:

1. Für die Monate Februar, März und April 2009 gelten die ERA-Entgelttabellen sowie die Lohn-, Gehalts- und Ausbildungsvergütungstafeln, jeweils gültig ab 1. September 2008, weiter.

2. Im März 2010 erhalten die Beschäftigten einen Einmalbetrag in Höhe von 510,- EUR.

Die Auszubildenden erhalten im März 2010 einen Einmalbetrag in Höhe von 133,- EUR.

Dieser Einmalbetrag ist keine Tariferhöhung i.S. von § 4.4 ETV ERA.

Für den Einmalbetrag gelten die §§ 2.4.1 bis 2.4.5 des Tarifvertrages über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 28. Juni 2007 entsprechend.

Verursacht die Auszahlung des Einmalbetrags eine Gefährdung der wirtschaftlichen Be-standsfähigkeit eines Unternehmens, können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam - in Betrieben ohne Betriebsrat der Arbeitgeber - bei den Tarifvertragsparteien eine teilweise oder vollständige Kürzung des Einmalbetrags beantragen.

Eine teilweise oder vollständige Kürzung des Einmalbetrags setzt voraus, dass eines der folgenden Merkmale erfüllt ist:

- negative Entwicklung des Bilanzergebnisses nach HGB, US GAAP oder IAS
oder
- negative Entwicklung der Finanzkennziffern
aus denen sich ergibt, dass der wirtschaftliche Bestand des Unternehmens gefährdet ist.

Das Vorliegen eines Merkmals muss durch eine Bestätigung des Steuerberaters / Wirt-schaftsprüfers belegt werden.

Der Antrag ist an die Tarifgemeinschaft im BV Schmuck und Uhren bzw. an den Edelme-tallverband e.V., Schwäbisch Gmünd zu richten und bedarf der Zustimmung der Tarifvertragsparteien.

§ 2.4.8 des Tarifvertrages über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 28. Juni 2007 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Durchschnittsberechnungen gemäß § 2.4.8 Abs. 3 eine prozentuale Erhöhung von 2,1% für die Monate Februar bis April 2009 zu be-rücksichtigen ist, sofern der Stichtag für die Errechnung des Alterssicherungsbetrages gemäß § 7 MTV Beschäftigte der 1. Mai 2009 oder ein späterer Zeitpunkt ist.

Beschäftigte, die wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wegen Erreichens der Alters-grenze oder aufgrund Kündigung zwecks Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Arbeitsleben ausscheiden, erhalten die Leistung anteilig.

3. Mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2009 erhalten die Beschäftigten einen Pau-schalbetrag in Höhe von 76,25 EUR.

Die Auszubildenden erhalten mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2009 einen Pauschalbetrag in Höhe von 20,- EUR.

Für den Pauschalbetrag gelten die §§ 2.4.1 bis 2.4.4, 2.5.7 des Tarifvertrages über Entgelte und Ausbildungsvergütungen vom 28. Juni 2007 entsprechend.

Dieser Pauschalbetrag ist keine Tariferhöhung i.S. von § 4.4 ETV ERA.

4. Tariferhöhung:

4.1 Die Tariftabellen erhöhen sich um insgesamt 4,2% (ERA-Grundentgelte sowie Löhne und Gehälter) , davon im Rahmen einer Vorweganhebung am 1. Mai 2009 um 2,1% und einen weiteren Schritt ab 1. August 2009 um weitere 2,1% jeweils auf Basis der Tabellen vom 1. September 2008.

4.2. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann der Beginn der Tarifperiode ab 1. August 2009 entsprechend der wirtschaftlichen Lage des Betriebes bis zum 28. Februar 2010 im Volumen von 2,1% verschoben werden. Die erhöhten Tariftabellen treten in diesem Fall zu dem in der Betriebsvereinbarung festgelegten Termin in Kraft.

Der Einmalbetrag gem. Ziffer 3 verringert sich im gleichen Verhältnis wie die vereinbarte zur maximal möglichen Verschiebung der 2. Tarifperiode, längstens bis Dezember 2009.

4.3 Für die Monate Januar 2010 bis Juli 2010 wird ein Entgeltvolumen vereinbart, das monatlichen Beträgen in Höhe von jeweils 0,4% multipliziert mit dem individuellen, regelmäßigen Monatsentgelt der Beschäftigten (feste sowie leistungs- und zeitabhängige variable Bestandteile ohne Mehrarbeitsvergütung) entspricht.

Es entsteht jedoch kein Anspruch der Beschäftigten auf dieses Entgeltvolumen. Es stellt vielmehr die Kostenkompensation gem. § 18.1 des Tarifvertrages zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) bis 31. Juli 2010 dar. Die Voraussetzungen zum Inkrafttreten des TV FlexÜ zum 1. Januar 2010 bis 31. Juli 2010 sind damit erfüllt.

5. Die Ausbildungsvergütungen werden entsprechend ihrer prozentualen Relation zum Monatsgrundlohn der Lohngruppe 7 festgelegt, in Betrieben, die den ERA TV bereits eingeführt haben, in Relation zum Grundentgelt der Entgeltgruppe 7.

6. Die Tarifverträge über Entgelte und Ausbildungsvergütungen können mit 1 Monat zum Monatsende, frühestens zum 31. Juli 2010, gekündigt werden.

7. Maßregelungsklausel:

7.1 Jede Maßregelung von Beschäftigten und Auszubildenden aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Tarifbewegung in der Edelmetallindustrie in Baden-Württemberg unterbleibt oder wird rückgängig gemacht, falls sie bereits erfolgt ist.

7.2 Schadensersatzansprüche aus Anlass der Teilnahme an der Tarifbewegung 2009 entfallen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche gegen eine Tarifvertragspartei.

7.3 Altersteilzeitbeschäftigte erhalten Gelegenheit, streikbedingte Ausfallzeiten nachzuarbeiten.

7.4 Eine Kürzung von Einmalzahlungen wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet nicht statt.

8. Erklärungsfrist: 19.03.2009, 16.00 Uhr; Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Die Tarifvertragsparteien haben einen neuen Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rentevereinbart, Anl. 1. Dieser soll frühestens zum 01. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Tarifvertragsparteien verständigen sich, die Mindestnettoentgelttabelle wie sie jeweils zwischen IG Metall und Südwestmetall abgestimmt wurden, zu übernehmen.

Die Tarifvertragsparteien werden die noch bestehende Verhandlungsverpflichtung aus dem Tarifergebnis 2005 bis zum 31.03.2010 umsetzen.

Hierzu gehören folgende Themen:

- Umwandlung von Entgeltansprüchen in Zeitguthaben
- Umwandlung von Zeitguthaben für Zwecke einer betrieblichen Altersversorgung
- Regelungen zur Portabilität von Langzeitguthaben.

Werden entgegen der derzeitigen gesetzlichen Lage auch ab 2010 weiterhin Erstattungsleistungen der Bundesagentur erbracht, vereinbaren die Tarifvertragsparteien schon heute, die Mittel ausschließlich für Zwecke einer demographiefesten Personal-politik einzusetzen.

Unmittelbar nach einer entsprechenden Gesetzgebung vereinbaren hierzu die Tarifvertragsparteien notwendig ergänzende Regelungen.

5. Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass dem Arbeitgeber durch den "TV zum flexiblen Übergang in die Rente" Kosten in Höhe von 0,25 % eines Tariferhöhungsvolumens entstehen. Die Verwendung der Differenz zu den im Rahmen einer Tarifrunde einzubringenden 0,4 % eines Erhöhungsvolumens wird in diesem Zusammenhang geregelt.

Pforzheim, 02.03.2009

Anhang:

Die Spitzen der Verhandlungskommissionen

Die Spitzen der Verhandlungskommissionen

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Letzte Änderung: 02.03.2009