Teuerungsanpassung bei Betriebsrenten

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01.03.2009 Ein Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Beschäftigten eine Betriebsrente gewährt, hat alle drei Jahre eine Anpassung dieser Betriebsrente zu prüfen und im Regelfall vorzunehmen.

Arbeitgeber unterlassen häufig diese Anpassung oder informieren ihre Betriebsrentner nicht darüber.

Letzte Änderung: 25.02.2009