Pendlerpauschale verfassungswidrig

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10.12.2008 Der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes verlangt vom Einkommensteuergesetzgeber eine an der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgerichtete Ausgestaltung seiner Belastungsentscheidungen.

Dies war mit der Neufassung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 nach der erst Fahrtkosten am dem 21 Kilometer geltend gemacht werden konnten nicht mehr gegeben. So das Bundesverfassungsgericht, dass mit seinem Urleil Millionen Areitnehmern Steuerrückzahlungen beschert. Damit wurde die Position des DGB und der IG Metall zu diesem Thema voll bestätigt.

Letzte Änderung: 10.12.2008