Faires Entgelt dank Tarif

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08.11.2008 Tarifverträge gelten auch für Studierende an Berufsakademien

Die Bedeutung der Berufsakademien im betrieblichen Alltag nimmt zu. In den letzten Jahren ist die Zahl der Kooperationsbetriebe und die Zahl der Studierenden im dualen Ausbildungssystem mit Berufsakademie und Betrieb stetig angewachsen.Die rechtliche Auslegung der arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Normen, werden im betrieblichen Alltag unterschiedlich bewertet. In der letzten Tarifrunde wurde durch Südwestmetall die Möglichkeit bestritten, dass die Tarifvertragsparteien für den Personenkreis der Studierenden an Berufsakademien (BA-Studierende)Tarifverträge abschließen können. Die IG Metall Baden-Württemberg hatte deshalb ein Gutachten über die tarifvertragliche Normierbarkeit der Arbeitsbedingungen von BA-Studierenden in Auftrag.
Die Ergebnisse:
- Das BA-Studium ist eine Ausbildung.
- Die Tarifvertragsparteien sind befugt, die betrieblichen Aspekte der Ausbildung im Rahmen eines Berufsakademiestudiums zu regeln. BA-Studierende sind als Arbeitnehmer im Sinne des Tarifvertragsgesetzes anzusehen.
- Für BA-Studierende gelten sämtliche Tarif- und Manteltarifverträge, außer denen, die explizit für Auszubildende vereinbart wurden. BA-Studierende sind keine Azubis sondern (normale)Arbeitnehmer(innen).

Letzte Änderung: 06.11.2008