IG Metall informiert Ferienjobber
Da die meisten von ihnen noch zur Schule gehen oder studieren, und sie deshalb zum ersten mal im Betrieb arbeiten, kennen sich die wenigsten in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht aus, so Arno Rastetter von der IG Metall Pforzheim.
Deshalb ist es um so wichtiger, dass Gewerkschaft und Betriebsräte sie in den Betrieben entsprechend informieren. Viele wissen beispielsweise nicht, dass ihnen auch als Ferienjobber bereits nach kurzer Beschäftigungszeit auch Urlaub zuseht, so der Gewerkschafter.
Wichtig ist für die Schüler und Studenten auch zu wissen, dass sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage beschäftigt waren . Die Höhe des Verdienstes ist unerheblich.
Ist der Verdienst nicht über 400 EUR pro Monat, liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Eine Stundengrenze muss nicht beachtet werden. Eine geringfügige Beschäftigung kann über das ganze Jahr versicherungsfrei ausgeübt werden. Bei 400 EUR- Jobs zahlt der Arbeitgeber die notwendigen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung).
Wer mehr als 400 EUR im Monat verdient, muss auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen entsprechend der Höhe des Verdienstes an und das Einkommen ist individuell zu versteuern. Da aber meist der geltende Freibetrag für die Besteuerung nicht überschritten wird, bekommen SchülerInnen und StudentInnen ihre voraus bezahlte Lohnsteuer zurück erstattet
Wichtig auch, dass Ferienbeschäftigte eine Unfallversicherung haben müssen. Die Beiträge muss ausschließlich der Arbeitgeber zahlen und zwar direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Fragen zu Steuern und Versicherungen lassen sich nicht pauschal beantworten, so Rastetter von der IG Metall. Wir können deshalb mit unseren Infoflyern nur generell auf die Themen aufmerksam machen. Tauchen dann spezielle Fragen auf, sind die Betriebsräte vor Ort gefordert. Natürlich können sich die SchülerInnen und StudentenInnen jederzeit auch an die IG Metall wenden wenn, sie Mitglied sind, so der Gewerkschafter.
Letzte Änderung: 06.08.2008