Gleiche Arbeit, gleiches Geld!

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01.07.2008 Ist doch klar, wer gleiche Arbeit leistet hat auch das gleiche Geld für die geleistete Arbeit verdient! Leider sieht die Realität jedoch anders aus.

Mit der Leiharbeit wird in vielen Betrieben versucht, Soziale Standarts zu senken. Hier einige Beispiele dafür:

  • Maschienenschlosser in Festanstellung 1603 Euro Urlaubsgeld, als Leiharbeit lediglich 150 Euro
  • Produktionshelfer in Festanstellung 1960 Euro, als Leiharbeiter lediglich 1050 Euro
  • Ingenieur in Festanstellung 30 Tage Urlaub, als Leiharbeiter lediglich 24 Tage Urlaaub

Und dies sind nur drei Beispiele einer langen Liste, in der Leiharbeiter trotz gleicher Arbeit eben nicht das Gleiche Geld bekommen.

Am 8. Juli 2008 haben wir in Pforzheim zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr eine Infokampagne auf dem Marktplatz über Leiharbeit. Hierfür steht ein großer LKW als Infozentrale zur Verfügung. Um den Truck herum werden Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall mit Informationsmaterial informieren. Wir werden mit dieser Aktion die Leute in der Pforzheimer Fußgängerzone ansprechen, um über die Situation der Leiharbeiter aufzuklären und Leiharbeitern zu zeigen, wie sich an ihrer Situation etwas ändern kann.

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Der Grund für die Aktion:

Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche verdienen viel weniger als ihre festangestellten Kollegen. Das zeigt deutlich die Tabelle der tariflichen Monatseinkommen in der Metall- und Elektroindustrie für das Jahr 2007 in Nordrhein-Westfalen und Sachsen Grün stellen die Tarifverträge für Ost und West in der Lohngruppe 2 dar. Deutlich weniger verdienen Beschäftigte, deren Unternehmen mit den Zeitarbeitsverbänden AMP, iGZ und BZA Verträge abgeschlossen haben.

Fakt ist: Niedriglöhne sind für Beschäftigte in der Leiharbeit Normalität. Bei gleicher Qualifikation und gleichen Aufgaben erhalten sie durchschnittlich 20 bis 40 Prozent weniger Gehalt als die Beschäftigten in Festanstellung. Jede achte Leiharbeitskraft muss durch ergänzende Hartz IV Leistungen unterstützt werden.

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Die Politik und der Gesetzgeber können die Bedingungen in der Leiharbeit entscheidend verbessern. Deshalb machen wir gemeinsam Druck für faire Standards in der Leiharbeit.

Mindestlohn für Leiharbeit

Die Gewerkschaften sind bemüht die Tarifsituation durch einen Mindestlohn-Tarifvertrag zu verbessern. Wir fordern von der Politik eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Leiharbeit, um einen angemessenen Mindestlohn verhandeln zu können.

Teil der Deregulierung aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entfernen:

Im Zuge der Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes können Leiharbeitskräfte unbefristet verliehen werden, auch über Jahre. So ist dem systematischen und dauerhaften Ersatz der Festangestellten durch Leiharbeitskräfte Tür und Tor geöffnet. Deshalb sollten Leiharbeitskräfte nur befristet eingesetzt werden können.

Streichung der Tariföffnungsklausel

Die Tariföffnungsklausel muss aus dem Gleichstellungsgrundsatz, der Leiharbeitskräften gleiche Bedingungen wie Festangestellten zusichert, gestrichen werden. So können auch die arbeitgeberfreundlichen Tarifverträge, die erst mit dieser Klausel möglich wurden, unterbunden werden. Wir fordern mindestens eine Regelung, die den Gleichstellungsgrundsatz über einen gewissen Zeitraum zur Pflicht macht.

Gesetzlicher Anspruch auf Festanstellung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Festanstellung ist eine alternative Perspektive für Beschäftige in Leiharbeit. Nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit in einem Entleihunternehmen müssen die Arbeitgeber die Leiharbeitskraft fest anstellen. Diese Alternative birgt jedoch das Risiko, dass die Entleihbetriebe dem Beschäftigten kurz vor Ablauf der Frist kündigen.

Vorrecht auf die Besetzung freier Arbeitsplätze

Eine weitere Alternative kann ein Vorrecht des Beschäftigten in Leiharbeit auf zu besetzende Stellen innerhalb des Entleihbetriebes sein.

Gemeinsam haben wir viele Möglichkeiten die Arbeitswelt fair zu gestalten und ausufernde Beschäftigungsformen einzudämmen.

Mindestlohn durchsetzen

Wir wollen die Tarifsituation durch einen Mindestlohn-Tarifvertrag verbessern und so eine Lohnuntergrenze festlegen. Diese Grenze soll für alle Branchen gelten. Sie sichert das Existenzminimum der Beschäftigten ab. Das schafft Gerechtigkeit und Fairness.

Haus- und Zusatztarife verankern

Außerdem müssen wir Haustarife in den Betrieben verankern oder Zusatztarife abschließen, die gleiche Löhne für Leiharbeitskräfte garantieren.

Tariföffnungsklausel streichen

Nicht zuletzt muss die Tariföffnungsklausel aus dem Gleichstellungsgrundsatz weg. Dieser Grundsatz aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll Beschäftigten in Leiharbeit gleiche Arbeistbedingungen und gleiches Gehalt zusichern. Fällt die Tariföffnung weg, können Leiharbeitskräfte nach den Tarifen der Festangestellten entlohnt werden.

Genauere Infos zur Kampagne kann über den Link Leiharbeit und den Anhängen entnommen werden.

Anhang:

Infobroschüre Leiharbeit

Infobroschüre Leiharbeit

Dateityp: PDF document, version 1.3

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Letzte Änderung: 25.06.2008