Keinen Einstieg ohne Ausstieg
Damit die Auszubildenden nach der Ausbildung übernommen werden können besteht Handlungsbedarf weil:
vorzeitige Ausstiegswege entfallen sind:
Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wurde, was in Zukunft zu Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent bei vorgezogener Altersrente führt
die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ab Ende 2009 entfallen soll
die Tarifverträge zur Altersteilzeit an die Förderung gekoppelt sind und somit bei Wegfall der Förderung am 31. Dezember 2009 enden.
Jetzt gemeinsam Druck machen für jung, für alt, für alle!
Letzte Änderung: 04.06.2008