Arbeits- und Gesundheitsschutz mit REACH

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21.05.2008 Gesundheits- und Umweltgefahren durch Chemikalien können nur dann erkannt und Schutzmaßnahmen wirkungsvoll ergriffen werden, wenn ausreichend Kenntnisse über die verwendeten Stoffe vorliegen.

Bisher waren die Datenlücken dabei sehr groß. Die neue Europäische Verordnung REACH, die seit dem 1.6.2007 in Kraft ist und jetzt schrittweise umgesetzt wird, soll einen Beitrag leisten, die Informationsdefizite schneller zu schließen. Während Hersteller und Importeure bereits seit längerem mit der Vorbereitung der Verordnung REACH konfrontiert sind, war dies für die Anwender von Chemikalien bisher kaum ein Thema. Dies wird sich nun ändern. Die erstellte Arbeitshilfe will über die zentralen Regelungen der neuen Verordnung informieren und gibt Tipps, wie Betriebsräte den Prozess der Einführung in den Anwenderbetrieben kritisch begleiten können.

Die Broscüre Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte im Rahmen der neuen EU-Chemikalien-Verordnung können auch als Printausgabe über die IG Metall Pforzheim bestellt werden

Anhang:

Arbeits- und Gesundheitsschutz mit REACH

Arbeits- und Gesundheitsschutz mit REACH

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Letzte Änderung: 20.05.2008