Mindestlohnforderung des DGB
Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten 32 % aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich. Mehr als 7,7 Millionen Beschäftigte beziehen also weniger als 75 % des durchschnittlichen Bruttolohns. Ein Armutszeugnis für unser Land. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne.
Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss an erster Stelle stehen, um Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen.
Der DGB setzt sich aber auch für eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ein, das bisher nur für die Baubranche (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) und die Seeschifffahrt gilt. Den Tarifparteien wird dadurch ermöglicht, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Per Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden die Mindeststandards für die ganze Branche festgeschrieben. In der Baubranche hat sich diese Lösung bewährt. Rund 250 000 Beschäftigte werden so vor Arbeitslosigkeit geschützt - sagen die Bau-Arbeitgeber. Und es ist ein Vorteil dieser Lösung, dass die Tarifparteien und nicht der Gesetzgeber die Mindestlöhne vereinbaren.
Tarifvereinbarungen schützen aber nicht immer vor niedrigen Löhnen. Deshalb soll an dritter Stelle ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn stehen. Ein Mindestlohn, der immer dann gezahlt werden muss, wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht greift. Die untere Grenze dieses gesetzlichen Mindestlohns sollte bei einem Stundenlohn von 7,50 Euro brutto liegen. Das entspricht umgerechnet einem Monatsentgelt von rund 1200 Euro brutto.
Letzte Änderung: 06.12.2007