Last-Minute-Reisen: Vorsicht!

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11.11.2007 Auch für Last-Minute-Reisen gilt: Clever bucht, wer zuvor Preise verglichen hat. Denn mit dem Köder "Superangebot in letzter Minute" werden mitunter ganz reguläre Katalogangebote verkauft.

Vor Reinfällen bewahren folgende Tipps:

Definition "Last Minute":

Ein Reiseanbieter darf seine Offerten nur mit diesem Zusatz versehen, wenn der Trip nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis. Alles andere ist nach der Rechtsprechung Etikettenschwindel. Last-Minute-Bucher genießen ansonsten die gleichen Rechte wie Urlauber, die eine Reise längerfristig gebucht haben. Das heißt, Beanstandungen können reklamiert werden, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen entspricht. Und im Falle höherer Gewalt kann der Reisevertrag gekündigt werden.

Preisvergleich:
Alle, die kurz entschlossen abheben wollen, sollten keinen Schnelltrip buchen ohne vorherigen Preis- und Konditionenvergleich. Unterschiedliche Angebote gibt’s in Reisebüros, im Internet und an Last-Minute-Schaltern am Flughafen. Achtung: Im Internet oder am Flughafen gibt’s nicht immer Schnäppchen. Manche Angebote sind nur deshalb billiger, weil sie um bestimmte Leistungen wie Halbpension oder Transfer gekürzt wurden. Deshalb sollten Schnäppchenjäger den Leistungsumfang genau checken!

Einzelne Leistungen:
Urlauber sollten Angebote mit der ausführlichen Beschreibung einzelner Reisekomponenten bevorzugen. Denn bei vielen Last-Minute-Reisen werden nur ein paar Eckdaten angegeben wie Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung. Doch je mehr Einzelheiten bekannt sind, desto leichter kann am Urlaubsort beurteilt werden, ob die versprochene Leistung auch erbracht wird. Die Bezeichnung "Vier-Sterne-Hotel" sagt zum Beispiel nicht in jedem Fall etwas über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten und Vorhandensein eines beheizten Swimmingpools aus. Individuelle Wünsche sollten deshalb bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag festgehalten werden.

Reisevertrag:
Für die Vertragsgestaltung ist entscheidend, welche Informationen die Kunden bei der Buchung erhalten. Grundlage bei Last-Minute-Reisen ist wie beim regulär gebuchten Urlaub das Reisevertragsrecht. Das bedeutet, sämtliche vom Veranstalter zugesicherten Merkmale der Reise müssen erfüllt werden.

Sicherungsschein:
Zu einer Last-Minute-Reise gehört auch eine Versicherung gegen Veranstalterpleiten (Sicherungsschein). Bezahlt werden sollte nur, wenn der Sicherungsschein ausgehändigt wird. Er ist auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden.

Reisebestätigung:
Bei Reisen, die weniger als sieben Werktage vor der Abreise gebucht werden, muss der Reiseveranstalter keine Reisebestätigung ausstellen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übermitteln. Der Veranstalter kann die Reiseunterlagen erst direkt vor der Abreise aushändigen, etwa am Flughafen. Auf jeden Fall müssen die Urlauber informiert werden, was bei Beanstandungen zu tun ist und an wen sie sich wenden können.

Immer ein guter Tipp für IG Metall Mitglieder:

Die Sonderangebote für IG Metaller bei den IFA Hotels

Letzte Änderung: 27.11.2007