Menschliches Maß für Arbeit

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01.10.2007 DGB-Index Gute Arbeit seit September 2007 online

Arbeitsqualität ist Lebensqualität. Arbeitszeit ist Lebenszeit. ArbeitnehmerInnen sind Menschen und kein ‚Humankapital’. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat deshalb ein neues Projekt gestartet, den DGB-Index Gute Arbeit. Bundesweit wurden die Beschäftigten gefragt, wie sie ihre persönliche Arbeitssituation einschätzen und welche Ansprüche sie an die Gestaltung der Arbeitswelt haben. Damit liefert der DGB eine Kennzahl für die Qualität der Arbeit aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Gefragt wurde nach
1. Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
2. Kreativität
3. Aufstiegschancen
4. Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten
5. Informationsfluss
6. Führungsqualität
7. Betriebskultur
8. Kollegialität
9. Sinngehalt der Arbeit
10. Arbeitszeitgestaltung
11. Arbeitsintensität
12. Körperliche Anforderungen
13. Emotionale Anforderungen
14. Berufliche Zukunft/Arbeitsplatzsicherheit
15. Einkommen

Das Ergebnis zeigt, dass die Arbeitsqualität in Deutschland im Jahr 2007 gerade mal einen Wert von 58 Punkten erreicht. 12 Prozent geben an, sie hätten Gute Arbeit, 54 Prozent arbeiten unter mittelmäßigen Arbeits- und Einkommensbedingungen, rund ein Drittel hat eine ‚schlechte Arbeit’. Und nur jeder Zweite erwartet, dass er seine Tätigkeit unter den derzeitigen Bedingungen bis zur Rente ausüben kann.

Schlechte Arbeit raubt den Menschen die Gesundheit, die persönliche Entwicklung wird beschnitten. Gute Arbeit dagegen kommt den Beschäftigten, ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld zugute. Sie trägt zur Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für Arbeitssuchende bei. Arbeitszufrie3denheit ist eine Quelle der Arbeitsproduktivität. Gute Arbeit ist aber auch eine Pflicht für Unternehmer, die sich zu ihrer sozialen Verantwortung bekennen müssen.

Gute Arbeit ist ein gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe, der wir uns auch in der Region Enzkreis als betriebliche Interessenvertreter und als Gewerkschaft stellen müssen

Letzte Änderung: 27.11.2007