Betriebliche Altersvorsorge
Der Arbeitnehmer kann mit zwei staatlich geförderten Modellen diese Rentenlücke ausgleichen: erstens durch die betriebliche Altersvorsorge oder zweitens durch die Entgeltumwandlung. Bei beiden gibt es steuerliche Vorteile. Bei
der "Riester-Rente" besteht bis 2008 zusätzlich Sozialabgabenfreiheit. Sie kann bei Einverständnis des Arbeitgebers auch als betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden. Dieses Faltblatt beantwortet Arbeitnehmern
wichtige Fragen rund um die Altersvorsorge.
Genauere Informationen enthält der Flyer
Letzte Änderung: 21.11.2007