Betriebliche Altersvorsorge

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17.09.2007 Wer zukünftig in Rente geht, wird weniger aus dem Topf der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Der Arbeitnehmer kann mit zwei staatlich geförderten Modellen diese Rentenlücke ausgleichen: erstens durch die betriebliche Altersvorsorge oder zweitens durch die Entgeltumwandlung. Bei beiden gibt es steuerliche Vorteile. Bei der "Riester-Rente" besteht bis 2008 zusätzlich Sozialabgabenfreiheit. Sie kann bei Einverständnis des Arbeitgebers auch als betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden. Dieses Faltblatt beantwortet Arbeitnehmern wichtige Fragen rund um die Altersvorsorge.
Genauere Informationen enthält der Flyer

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Flyer Altersvorsorge

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Letzte Änderung: 21.11.2007