Teilzeitarbeit

DGB Recht

20.08.2007 Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Teilzeitarbeit im Betrieb zu fördern und diese seinen Arbeitnehmern - auch in leitenden Positionen - zu ermöglichen.

Die Verringerung der Arbeitszeit kann auf vielfältige Weise geschehen: So kann die
tägliche Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitstage reduziert werden. Häufigste Form ist die Halbtagsarbeit, bei der die Hälfte der betrieb­lichen Arbeitszeit gleichbleibend vor- oder nachmittags er­bracht wird. Generell gilt: Arbeit­nehmer in Teilzeit dürfen gegenüber ihren Kollegen, die in Vollzeit arbeiten, nicht benachteiligt werden. Weitere Fragen zum Thema beantwortet dieses Faltblatt.
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Flyer Teilzeitarbeit

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Letzte Änderung: 21.11.2007