Surfen im Internet......

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01.06.2007 ....während der Arbeitszeit ist Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht entscheidet ein Fall der privaten Internetnutzung.
Wer während der Arbeitszeit im Internet surft, dem kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Das gilt laut Bundesgericht selbst dann, wenn die Privatnutzung des Internets nicht untersagt ist. Allerdings muss das Surfen eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen.
Ob sie das für eine Kündigung erforderliche Gewicht hat, hängt nach Darstellung des Zweiten Senats unter anderem vom Umfang, vom der versäumten Arbeitszeit oder von der Gefahr der Rufschädigung des Arbeitgebers ab.
In dem Fall war einem Bauleiter vorgeworfen worden, auf einem Büro-PC mehr als zehn Mal Internetseiten mit erotischem oder pornografischem Inhalt abgerufen und die Bilder gespeichert zu haben. Daraufhin war ihm mit Schreiben vom 6. Dezember 2004 ohne vorherige Abmahnung gekündigt worden.
Zur Begründung erklärte die Firma, er habe während des privaten Surfens nicht erledigte Arbeiten in Überstunden nachgeholt und sich diese noch extra vergüten lassen.
(Az.:BAG -2AZR200/06)

Letzte Änderung: 27.11.2007