Tarifverträge

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05.02.2007 Es gibt eine Reihe von Tarifverträgen......

Für wen gilt denn ein Tarifvertrag?
Wie funktionieren Tarifverträge?

Das Wörtchen `Vertrag
Ein Vertrag ist eine Vereinbarung von Regeln und wird grundsätzlich von zwei oder mehr verschiedenen Parteien abgeschlossen, nämlich den Vertragsparteien. Und nur diese Vertragsparteien müssen sich an das vereinbarte Regelwerk halten. Z. B müssen sich an einen Kaufvertragnur Verkäufer und Käufer halten, der Nachbar des Käufers hat damit nichts zu tun.

Beim Tarifvertrag ist das genauso:
Das Regelwerk ist der Tarifvertrag, abgeschlossen wird er von den Tarifvertragsparteien. Und nur die Tarifvertragsparteien müssen sich daran halten. Das heißt, nur für Tarifvertragsparteien gilt der Tarifvertrag

Wer ist Tarifvertragspartei?
Für Tarifverträge stehen sich grundsätzlich zwei Parteien gegenüber: Arbeitgeber und Beschäftigte. Vereinbarungen zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einzelnen Beschäftigten sind jedoch Arbeitsverträge und keine Tarifverträge.

Das Tarifvertragsgesetz regelt, wer Tarifvertragspartei sein kann:
Auf der Arbeitgeberseite entweder ein einzelner Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband,
auf der Beschäftigtenseite ausschließlich die im Betrieb oder der Branche zuständige Gewerkschaft.

Die Logik daraus ...
... ist nun, dass der Tarifvertrag nur dann gilt, wenn
1. Der Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist (oder es einen Haustarifvertrag gibt) und
2. der/die Beschäftigte Mitglied der IG Metall ist.
Beide Bedingungen müssen eingehalten werden, dann haben Beschäftigte die Ansprüche aus den Tarifverträgen. Ist nur eine der beiden Bedingungen erfüllt, muß der Arbeitgeber die tarifvertraglichen Bedingungen nicht einhalten.
Beispiel: ist der Arbeitgeber in keinem tariffähigen Arbeitgeberverband (oder einer Innung) und hat er für den eigenen Betrieb keinen Haus- oder Anerkennungstarifvertrag unterschrieben, dann gibt es in diesem Betrieb keine Ansprüche für die Beschäftigten auf tarifliche Leistungen (unabhängig, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht). Andererseits hat ein Beschäftigter in einem Betrieb, der Mitglied im VMI (Verband der Metallindustrie) ist und nicht IG Metall-Mitglied ist, keinen Anspruch auf tarifliche Leistungen.

Das Tarifvertragsgesetz
... regelt die genannten Fakten:
Die Tarifvertragsparteien sind in ´ 3 TVG geregelt
Die o.g. Logik ist in ´´ 3 und 4 TVG geregelt
Zum Tarifvertragsgesetz im Volltext

Flächentarifvertrag
Das ist ein Tarifvertrag, der für eine bestimmte Branche in einem festgelegten räumlichen Gebiet zwischen dem zuständigen Arbeitgeberverband und der zuständigen Gewerkschaft vereinbart wird.
Beispiel: Manteltarifvertrag Metallindustrie für Nordwürrtemberg-Nordbaden - dieser Tarifvertrag gilt fachlich für die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, räumlich in Nordwürttemberg und Nordbaden nach dem Stand von 1969 (das war vor den Gebietsreformen); er gilt deswegen weder in Südbaden, noch für das Elektrohandwerk.

Haustarifvertrag
Das ist ein Tarifvertrag zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und der zuständigen Gewerkschaft nur auf den betroffenen Betrieb bezogen, er gilt also nur dort.

Anerkennungstarifvertrag
Diese Form des Tarifvertrages ist ähnlich wie ein Haustarifvertrag. Allerdings werden darin nicht die einzelnen Bedingungen für die Beschäftigten aufgezählt, sondern der Arbeitgeber erkennt komplette Tarifverträge (Flächentarifverträge) an, wie sie bereits vorhanden sind. Die Gegenunterschrift hierzu kommt wieder von der Gewerkschaft.

Tarifvertragsarchiv
Alle gültigen Tarifverträge werden bei Sozialministerium registriert. Deswegen findet man dort im Tarifvertragsarchiv alle Tarifverträge, die irgendwo in der Wirtschaft gelten.

Allgemeinverbindlichkeit
Von dem Grundsatz, dass Tarifverträge nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber in seinem Verband und die Beschäftigten in der Gewerkschaft sind, gibt es Ausnahmen: wenn der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für `allgemeinverbindlichA erklärt ist (das geht auf Antrag der Tarifvertragsparteien), dann gilt er für eine bestimmt Branche immer. Die Tarifverträge für den Einzelhandel sind z.B. aus Wettbewerbsgründen allgemeinverbindlich, d.h. dass jede Verkäuferin nach Tarif bezahlt werden muss.

Was wird in Tarifverträgen geregelt?
Z.B.: Bezahlung (Eingruppierung und die entsprechenden Geldbeträge), Arbeitszeit, Arbeitstage, Urlaubstage, Urlaubsbezahlung, zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld (betriebliche Sonderzahlung), Vermögenswirksame Leistungen, Kündigungsfristen, Kündigungsform, Probezeit, bezahlte Freistellungen bei Todesfällen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung bei der Betreuung kranker Kinder, besonderer Kündigungsschutz im Alter, Altersverdienstsicherung, Bezahlung in der Altersteilzeit, ... -
Und all das bezogen auf die jeweilige Branche oder einen bestimmten Betrieb

Letzte Änderung: 27.11.2007