Corona im Winter 2024/2025
Das muss man zu "XEC" wissen:
Seit Herbst 2024 breitet sich in Deutschland die Corona-Variante "XEC" aus. Im Spätsommer war sie kaum nachzuweisen. Dass sie inzwischen laut RKI 45 Prozent der Infektionen ausmacht, ist nicht verwunderlich: Japanischen Forschern
zufolge ist sie deutlich ansteckender als bisherige Varianten.
Wie steht es mit der Variante KP.3.1.1
Daneben ist in Deutschland mit einem Anteil von 46 Prozent auch noch die Variante KP.3.1.1 verbreitet. Genau wie "XEC" ist sie ein Abkömmling der Omikron-Variante. Grund zur Sorge gibt es aber nicht.
Syntome der Infektion
Die Symptome, die von XEC und KP.3.1.1 ausgelöst werden, ähneln nach bisherigen Erkenntnissen denen früherer Corona-Varianten: Patienten berichten über Fieber, Schnupfen, Husten und Halsschmerzen, aber auch Kopf- und
Gliederschmerzen. Offenbar kommt es nun häufiger auch vorübergehend zum Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns.
Wie sieht die Situation in Pforzheim aus?
In den letzten 7 Tagen wurden im Stadtkreis Pforzheim 0 Fälle registriert, die 7-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 0,0 pro 100.000 Einwohner. Aktuell befinden sich keine COVID-Patienten auf Intensivstationen der Pforzheimer
Krankenhäuser.
Rechtlicher Rahmen
Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen (Pflicht zur Absonderung, Abstandsregelungen, Maskenpflicht etc.) ausgelaufen. Eine Corona-Infektion wird seither rechtlich genauso behandelt wie die
Ansteckung mit jeder anderen Infektionskrankheit. Eine Meldepflicht besteht dementsprechend nicht mehr.
Krankschreibung
Ein Infektionsnachweis reicht nicht dafür aus, ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu Hause zu bleiben. Grundsätzlich gilt: Wenn du krank bist, solltest du dich zuerst beim Arbeitgeber krankmelden und dann einen Arzt oder eine
Ärztin aufsuchen. Stellt diese*r eine Arbeitsunfähigkeit fest, so besteht für dich für die Dauer der Krankschreibung keine Arbeitsverpflichtung.
Letzte Änderung: 02.01.2025