Erreichbarkeit zwischen den Jahren
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
In dieser Zeit werden insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Fälle nicht bearbeitet und somit können die gesetzlichen Fristen nicht gewahrt werden!
Wir sind ab dem 07. Januar 2024 wieder für Euch da.
In dringenden Notfällen ist die DGB Rechtsschutz GmbH
vom 23.12.2024 - 03.01.2025 erreichbar.
Bitte unbedingt vorab per Mail einen Termin vereinbaren!
DGB - Rechtsschutz GmbH
Jörg-Ratgeb-Str. 23
75173 Pforzheim
Tel: 07231 -32012
Mail: Pforzheim@dgbrechtsschutz.de
Sollte ein Fristablauf drohen, hast du folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide der Rentenversicherung, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, BG, Versorgungsamt etc. kannst du innerhalb eines Monats bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch erheben.
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats ab Zugang
Klage bei den Rechtsantragstellen der Sozialgerichte erhoben werden, z. B.:
Sozialgericht Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 13
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 926 - 4169
Solltest du eine Kündigung erhalten haben, bspw. Einwurf im Briefkasten, ist die Frist zur Einreichung einer Klage 3 Wochen ab dem Zugang. Muss innerhalb einer bestimmten Frist dein Arbeitgeber auf Zahlung verklagt oder Klage wegen drohender Verjährung zum Arbeitsgericht erhoben werden, kann die Klage in allen genannten Fällen bei der Rechtsantragsstelle direkt eingereicht werden:
Arbeitsgericht Pforzheim
Simmlerstr. 9
75172 Pforzheim
Telefon: 07231 /1658-300
Das Team der IG Metall Pforzheim wünscht eine geruhsame
Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2025 alles erdenklich Gute und
vor allem Gesundheit.
Deine IG Metall Pforzheim
Letzte Änderung: 16.12.2024