Minijob:
Minijob: Alles, was du wissen musst
Ein Minijob ist eine Form der sogenannten geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Entscheidend ist das monatliche Arbeitsentgelt. Aber ist es wirklich ein Problem, wenn die Grenze beim Entgelt überschritten wird? Wie
sieht es mit der Sozialversicherung aus? Haben Minijobbende dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer*innen? Diese und viele weitere Fragen klären wir in diesem Ratgeber.
Definition: Was ist ein Minijob?
Beim Minijob handelt es sich um eine Form geringfügiger Beschäftigung. Insgesamt gibt es 2 Formen geringfügiger Beschäftigung: Die "Entgeltgeringfügigkeit" und die "Zeitgeringfügigkeit". Im 1. Fall gibt es
eine Grenze für das Entgelt (Lohn/Gehalt), im 2. Fall eine Grenze für die Arbeitszeit. Ein Arbeitsverhältnis gilt nur so lange als geringfügig, wie diese Grenzen nicht überschritten werden. Anderenfalls handelt
es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
"Entgeltgeringfügigkeit" (im Folgenden: Minijob): Das sind Arbeitsverhältnisse, bei denen der Verdienst im Monat eine bestimmte Grenze - die Geringfügigkeitsgrenze - nicht übersteigt. Sie orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn und liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 538 Euro. Zuvor lag sie lange Zeit bei 450 Euro, von Oktober 2022 bis Ende 2023 bei 520 Euro. Die Grenze kann aber unter bestimmten Voraussetzungen gelegentlich überschritten werden.
"Zeitgeringfügigkeit" (kurzfristige Beschäftigung): Wenn der Job im Kalenderjahr nicht länger als 70 Tage oder 3 Monate dauert, dann ist das eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Die Zeitgrenze bezieht sich immer auf das Kalenderjahr. Wird diese Zeitgrenze überschritten, handelt es sich trotzdem weiterhin um eine geringfügige Beschäftigung, sofern die Entgeltgrenze nicht überschritten wird.
Beim Minijob gibt es keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Durch den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde wird jedoch ab einer bestimmten monatlichen Arbeitszeit die Entgeltgrenze zwangsläufig überschritten und das Beschäftigungsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig (siehe "Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs?"). Künftig sind beide Größen gekoppelt: Die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs orientiert sich an 10 Stunden Wochenarbeitszeit zum Mindestlohn. Laut Gesetz wird diese Entgeltgrenze berechnet, "indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird" (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Bei 12,41 Euro pro Stunde sind das 538 Euro im Monat.
Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Entgeltgrenze. Wer mehr verdient, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten, wenn es beim Minijob bleiben soll. Ob es beim Minijob bleiben soll oder nicht, ist aber eine individuelle Abwägung. Die Sozialversicherungspflicht - und damit das Überschreiten der Entgeltgrenze - ist in vielen Fällen etwas Positives.
Letzte Änderung: 05.12.2024