DGB Jugend Baden-Württemberg:

Vorschaubild

14.04.2024 Auszubildende brauchen bezahlbaren Wohnraum!

Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist eine zentrale Aufgabe für die Kommunen und auch das Land. Besonders stark von Wohnungsnot betroffen sind junge Menschen: Um eine Ausbildung beginnen zu können, müssen sie häufig von zuhause ausziehen. Finden sie keinen Wohnraum, platzt ihr Traum vom Wunschberuf. Das ist schlecht für die Ausbildungsinteressierten, aber auch für die Betriebe. Dem Fachkräftemangel kann die Kommunalpolitik entgegenwirken, indem sie mehr bezahlbaren Wohnraum schafft.

2020 wohnte der Großteil der Azubis (72 Prozent) noch bei den Eltern, allerdings hatten viele von ihnen (58 Prozent) den Wunsch, auf eigenen Füßen zu stehen. Während es für Studierende flächendeckend Wohnheime gibt, fehlen für Azubis solche Angebote bis auf wenige Ausnahmen, etwa das Ausbildungshaus in Heidelberg, komplett. Auf dem freien Markt kostet ein WG-Zimmer in einer Unistadt inzwischen 479 Euro, in Stuttgart sogar bis 540 Euro. Das hat das Moses-Mendelssohn-Institut ermittelt. Die Mindestausbildungsvergütung liegt jedoch nur bei 649 Euro brutto. Doch auch bei höherer Vergütung ist ein eigenes Zimmer für Auszubildende schlichtweg unbezahlbar.

Förderprogramm "Junges Wohnen" nutzen
Wir fordern die Errichtung von Azubiwohnheimen. Der Bund hat das Förderprogramm "Junges Wohnen" gestartet, das 500 Millionen Euro jährlich umfasst. Die Fördermittel können von den Ländern beantragt werden. Die baden-württembergische Landesregierung hat die Fördergelder 2023 jedoch in die allgemeine Wohnraumförderung umgeleitet. Ziel verfehlt! Für 2024 sieht es nicht besser aus. Das Ministerium spricht mit dem aktuellen Förderaufruf ausschließlich Investoren an, die bereits fertige Bauvorhaben planen. Das ist angesichts der Krise im Hochbau wenig aussichtsreich.

Grundsätzlich müssten zunächst die tatsächlichen Bedarfe der Azubis ermittelt werden. Dafür braucht es Erhebungen. Es muss in den Wohnheimen ausreichend Kapazitäten geben. Auch muss die Unterbringungszeit lang genug sein, dass parallel zu Abschlussprüfungen und Jobsuche nicht noch die Wohnungssuche Druck auf Absolvent*innen ausübt.

Ganz wesentlich: Die Wohnheimplätze müssen bezahlbar sein. Die Miete sollte maximal ein Viertel der Ausbildungsvergütung ausmachen. Unser Ziel ist, dass junge Menschen ihr Recht auf freie Berufswahl ausüben können und nicht durch fehlenden Wohnraum eingeschränkt sind.

Letzte Änderung: 14.04.2024