Trafo-Baustein in der Metallindustrie
Mit der Februar-Abrechnung bekommen die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie eine weitere Sonderzahlung.
Dies sieht der Tarifvertrag "Beschäftigungssicherung" vor. Die Sonderzahlung nennt sich "Trafo-Baustein".
Anspruch darauf haben Beschäftigte, die jeweils am 28. Februar eines Kalenderjahrs in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb 6 Monate ununterbrochen angehört haben.
Der Trafobaustein beträgt 18,4% eines Monatsverdienstes und ist neben Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZuG) die vierte Sonderzahlung pro Jahr in der Metall- und Elektroindustrie.
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Für Rückfragen zum Trafobaustein steht das Team der IG Metall Pforzheim gerne zur Verfügung.
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Letzte Änderung: 19.02.2024