Trafo-Baustein in der Metallindustrie

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22.02.2024 Sonderzahlung für die Beschäftigten im Februar

Mit der Februar-Abrechnung bekommen die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie eine weitere Sonderzahlung.

Dies sieht der Tarifvertrag "Beschäftigungssicherung" vor. Die Sonderzahlung nennt sich "Trafo-Baustein".

Anspruch darauf haben Beschäftigte, die jeweils am 28. Februar eines Kalenderjahrs in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb 6 Monate ununterbrochen angehört haben.

Der Trafobaustein beträgt 18,4% eines Monatsverdienstes und ist neben Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZuG) die vierte Sonderzahlung pro Jahr in der Metall- und Elektroindustrie.

Mehr wert mit Tarif! IG Metall lohnt sich!

Für Rückfragen zum Trafobaustein steht das Team der IG Metall Pforzheim gerne zur Verfügung.

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Anhang:

Flyer - Jetzt wird ausbezahlt

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Letzte Änderung: 19.02.2024