Mehr Geld und Sicherheit bei Stahl

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16.12.2023 Verhandlungsergebnis nordwestdeutsche Stahlindustrie: 1500 Euro im Januar 2024, weitere 1500 Euro in Raten, 5,5 Prozent mehr Geld ab Januar 2025.

Die Arbeitszeit kann zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Transformation auf bis zu 32 Stunden verkürzt werden, mit teilweisem Lohnausgleich.

Nach 14 Stunden Verhandlung in der Tarifrunde der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie hat die IG Metall am Samstagmorgen ein Verhandlungsergebnis erzielt. Die Beschäftigten erhalten im Januar 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 Euro netto (Auszubildende 1000 Euro). Weitere 1500 Euro (Auszubildende 800 Euro) sind in Raten bis Dezember 2024 auszubezahlen. Von Februar bis November gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro netto (Auszubildende jeweils 80 Euro). Es sind auch andere Ratierungen möglich. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie jeweils anteilig.

Ab 01. Januar 2025 steigen die Entgelte und Auszubildendenvergütung um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2025.

Arbeitszeitverkürzung mit bis zu 50 Prozent Lohnausgleich
Zum Thema Arbeitszeit wurde in einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung im Rahmen der Transformation folgendes vereinbart:

Kollektive Arbeitszeitverkürzung: Bei Druck auf die Beschäftigung im Zuge der Transformation können die Betriebsparteien - ausgehend von der Regelarbeitszeit von 35 Stunden - die Arbeitszeit um drei Stunden absenken. Im Falle der kollektiven Absenkung der Arbeitszeit wird gestaffelt bis zu einer Stunde mehr vergütet.

Sollte aus Gründen der Transformation temporär ein Mehrbedarf nötig sein - etwa für einen Parallelbetrieb von alten und neuen Technologien oder für Qualifikation - kann die Arbeitszeit von den Betriebsparteien auch um bis zu drei Stunden erhöht werden. Für die jenseits von 35 Stunden geleistete Arbeit wird die jetzt schon geltende Mehrarbeitsvergütung bezahlt.

Individuelle Arbeitszeitverkürzung: Dem Wunsch der Beschäftigten auf Absenkung der individuellen Arbeitszeit auf 33,6 Stunden kann entsprochen werden, sofern dem betriebliche Belange nicht entgegen stehen. Hierfür wird grundsätzlich keine Entgeltsicherung gewährt. Entgeltsicherung erhalten ab dem 01. Januar 2025 jedoch Beschäftigte mit einem Alter 60 Jahre und älter, die im Schichtdienst arbeiten. Hierfür werden 34,10 Stunden bezahlt. In den Jahren 2026 und 2027 wird die Altersgrenze jeweils um ein Jahr abgesenkt. Im Jahre 2027 findet eine Bewertung der Regelung statt.

Letzte Änderung: 16.12.2023