EU-Schuldenregeln:

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06.01.2024 Regierungen sollten auf EU-Parlament hören

Mit Hilfe von "nationalen Plänen" sollen die Ausgabenpfade für die Mitgliedsstaaten streng reguliert werden. Für Investitionsprogramme, die den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft fördern, soll von diesen Pfaden abgewichen werden dürfen. Dieser Reformvorschlag ist weit von den gewerkschaftlichen Forderungen entfernt. Der DGB fordert für öffentliche Investitionen eine "goldenen Regel".

Europäische Haushaltspoltik will öffentliche Investitionen stärken
Nicht nur in Deutschland auch in der Europäischen Union (EU) werden die Grundpfeiler der Haushaltspolitik gerade neu verhandelt. Mit den sogenannten Fiskalregeln setzt die EU ihren Mitgliedstaaten enge Grenzen für die Haushaltsdefizite und die Staatsverschuldung. Die EU-Fiskalregeln sind nicht mehr zeitgemäß und sollen überarbeitet werden. Im Europäischen Parlament ist dazu Anfang der Woche eine wichtige Entscheidung gefallen. Anders als die Bundesregierung hat das Europäische Parlament erkannt, dass die zukünftige Haushaltspolitik so ausgestaltet werden muss, dass öffentliche Investitionen gestärkt werden.

Nationale Pläne sollen Ausgabenpfade sowie Investitionen und Reformen festlegen
Nach Vorschlägen der EU-Kommission sollen "nationale Pläne" den Kern des zukünftigen Regelwerks bilden. Die Basis für die Erstellung der nationalen Pläne bilden Schuldentragfähigkeitsanalysen der EU-Kommission. Auf dieser Grundlage werden zukünftig die erlaubten Ausgabenpfade der Mitgliedstaaten für die nächsten Jahre ermittelt sowie zentrale Investitions- und Reformvorhaben festgelegt. Die nationalen Pläne werden zukünftig zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandelt und vom Rat genehmigt.

Europäischer Investitionsfonds soll Mitgliedsstaaten beim sozial-ökologischen Umbau unterstützen

Das Europäische Parlament schlägt nun vor, dass Mitgliedstaaten vom Ausgabenpfad befristet und in Ausnahmefällen abweichen dürfen, wenn sie Investitionsprogramme für den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft planen. Auch sollen die Investitionsbedarfe systematisch in den nationalen Plänen erhoben werden. Wenn einzelne Mitgliedstaaten ihr staatliches Defizit über die erlaubte Quote von 3 Prozent des BIPs ausweiten, soll es in Ausnahmefällen keine Sanktionen geben. Das gilt insbesondere dann, wenn durch die Ausweitung der Kreditaufnahme Zukunftsinvestitionen finanziert werden. Aufgrund der Energiekrise und der Klimakrise rechnen viele Mitgliedstaaten noch mit einem erhöhten Defizit in den nächsten Jahren (siehe Grafik). Schließlich schlägt das Parlament vor, dass ein Investitionsfonds auf europäischer Ebene geschaffen wird, um Mitgliedstaaten zusätzlich beim sozial-ökologischen Umbau ihrer Volkwirtschaften zu unterstützen.

Letzte Änderung: 15.12.2023