Mindestlohnerhöhung enttäuschend

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26.06.2023 Er soll in den nächsten 2 Jahren lediglich um 82 Cent steigen.

Die nächste Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns findet zum 1. Januar 2024 statt. Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission einen Beschluss gefasst, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden soll. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen, ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro. Das entspricht prozentualen Erhöhungen von gerade einmal 3,4 bzw. 3,3 Prozent.

Dieser Beschluss ist aus Sicht der Gewerkschaften absolut enttäuschend. Er wurde gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen gefasst. Sie hatten angesichts der hohen Inflation und der steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel eine deutlich stärkere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.

Letzte Änderung: 26.06.2023