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18.06.2023 Gesetz will Elternteil nach Geburt freistellen.

Nach der Geburt muss der zweite Elternteil Urlaub oder Elternzeit nehmen, um bei der Familie sein zu können. Dabei ist gerade diese Zeit wichtig für die Bindung und die gemeinsame Organisation bis ein Elternteil wieder in die Arbeitswelt eintaucht. Das Gesetz zur Familienstartzeit soll entlasten.

Es gibt kleine Familien, große Familien, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Elternpaare - und sie alle stehen nach der Geburt eines Kindes vor den gleichen Herausforderungen. Während die Mutter sich von der Geburt erholen muss, muss das Kind beim Standesamt angemeldet werden, die Krankenkasse muss über das Elterngeld informiert werden, Kinder- und Elterngeld will beantragt werden und wohl das Wichtigste: Eine Verbindung zwischen Eltern und Kind soll wachsen. Für die Mütter gilt hier noch der Mutterschutz, doch der zweite Elternteil muss sich entweder Urlaub oder Elternzeit nehmen.

FDP sperrt sich gegen das Gesetz
Diese Startzeit in das Familienleben will die Politik jetzt erleichtern und plant eine Gesetzesänderung: 10 Tage soll der zweite Elternteil von der Arbeit freigestellt werden, im Fall von Alleinerziehenden soll sich die Mutter eine Person zur anfänglichen Unterstützung aussuchen können. Während der Freistellungszeit soll der Lohn weiter voll gezahlt werden.

Soweit die Planungen des Bundesfamilienministeriums. Das Gesetz könnte ab 2024 in Kraft treten. Die FDP sperrt sich aktuell noch gegen das Finanzierungsmodell. Die weiter ausgezahlten Löhne und Gehälter sollen dem Arbeitgeber über eine Umlagefinanzierung ähnlich wie bei der Mutterschaftsleistung erstattet werden. Die Arbeitgeber zahlen zwar zunächst den vollen Lohn aus, bekommen das Geld aber anteilig von den Krankenkassen zurückgezahlt. Das muss von der Politik bezuschusst werden. Hier ist sich die Koalition nicht einig. Ende Mai sollen die Planungen im Kabinett weiter beraten werden nachdem es längere Zeit ruhig war um das Vorhaben.

Eltern berichten von Belastungen
Die IG Metall fordert, das Gesetz schnellstmöglich umzusetzen und die Krankenkassen zu bezuschussen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter gefördert werden. Viele Beschäftigte berichten von der Belastung, die insbesondere in der fordernden Zeit nach der Geburt auf die Eltern zukommt. Während sie die Herausforderungen mit dem Neugeborenen meistern müssen, die Zeit gemeinsam besonders in dieser Phase genießen wollen und einen gemeinsamen Rhythmus finden müssen, fallen ohne die geplante Familienstartzeit noch der kurzfristige Antrag auf Urlaub oder das Elterngeld an. Da das Elterngeld auf 1800 Euro gedeckelt ist, machen in dieser Zeit bereits viele finanzielle Verluste. Anfallende Sonderzahlungen können wegfallen.

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus möchte Familien durch die freigestellten Tage stärken. Nach der Geburt des ersten Kindes würden Eltern zentrale Weichen bei der Aufgabenteilung zwischen Familie und Beruf stellen. Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit sei dabei aber in vielen Familien groß. "Mit einer Elternstartzeit schaffen wir nun auch einen Schutz- und Schonraum für die erste intensive Phase mit einem neugeborenen Kind, stärken den familiären Zusammenhalt und setzen einen wichtigen Impuls für partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familien."

Letzte Änderung: 26.05.2023