Industriestrompreis notwendig

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15.05.2023 DGB begrüßt Habeck-Vorschlag

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat heute in Berlin Eckpunkte für einen Industriestrompreis vorgelegt. Hierzu sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi:

"Wir begrüßen, dass der Bundeswirtschaftsminister einen diskussionsfähigen Vorschlag auf den Tisch gelegt hat. Wir brauchen jetzt schnell planungssichere Energiepreise, um wesentliche Industrien in Deutschland zu halten.

Die energieintensiven Industrien im internationalen Wettbewerb können ohnehin mit anderen Weltregionen kaum mehr Schritt halten, da die Strompreise als größter Ausgabenposten das Geschäft und damit den Standort bestimmen. Mit den gewollten und richtigen Umbauanforderungen für Klimaneutralität sind zusätzlich gewaltige Investitionen notwendig, für die dann aber kein Spielraum mehr bliebe.

Ein für Wirtschaft und Wohlstand erfolgreicher Weg in die Klimaneutralität braucht jetzt eine Brücke bis 2030. Andernfalls würde das Strompreisniveau auf absehbare Zeit in problematische Höhen fliegen. Ein Niveau von 6 Cent für 80 Prozent des Bedarfs ist angemessen und ausgewogen. Die Finanzierung durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) ist sinnvoll.

Diese Preisgarantie muss aber an Bedingungen geknüpft sein, Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden. Deswegen ist es ein wichtiges politisches Signal, dass Robert Habeck die Inanspruchnahme des staatlichen Industriestrompreises an die Tarif- und Standorttreue und Transformationsverpflichtungen der Unternehmen binden will. Da darf es keine Schlupflöcher geben.

Jetzt ist die Ampel-Koalition in der Pflicht, den Vorschlag des BMWK in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu konkretisieren - Ziel muss Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen sein. Auch die Unternehmen müssen ihren Beitrag zum Gelingen der Transformation leisten und nun mehr in die Entwicklung hiesiger Standorte investieren. Mit einer Monitoring-Klausel sollten deshalb auch bei gravierenden Änderungen des Marktumfelds schnelle Anpassungen möglich sein."

Letzte Änderung: 12.05.2023