Reform des Kartellrechts

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30.04.2023 Starkes Kartellrecht braucht Beschäftigten-Perspektive

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die überfällige Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen angestoßen. Das ist auch dringend notwendig. Denn einige wenige Unternehmen haben zu viel Marktmacht. Das neue Gesetz muss Beschäftigungsabbau verhindern und Tarifverträge sowie Mitbestimmung erhalten und fördern.

Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen war überfällig
Nachdem im vergangenen Jahr der Tankrabatt eingeführt wurde, die Preise an den Zapfsäulen aber nicht wie erwartet sanken, nutzte das Bundeswirtschaftsministerium die Gelegenheit, um eine überfällige Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzuziehen.

Profit-Preis-Spirale treibt Unternehmensgewinne hoch
Überfällig ist die Reform des Wettbewerbsrechts deshalb, weil in einigen Bereichen eine extreme Marktkonzentration zu beobachten ist. Der Wettbewerb ist dort gering oder gar ausgesetzt: Wenige Unternehmen verfügen über die Marktmacht, einseitig Preise, Arbeitsbedingungen, Marktzugangsbeschränkungen oder Lieferbeziehungen zu bestimmen. In der aktuellen Inflation ist in einigen Bereichen eine Profit-Preis-Spirale zu beobachten, in der Preise nach oben getrieben werden, um Unternehmensgewinne zu steigern.

Arbeit vs. Kapital
Eine hohe Marktmacht von Unternehmen kann sich zudem negativ auf das Kräfteverhältnis zwischen Arbeit und Kapital auswirken und geht oft mit einer relativ geringeren Innovations- und Investitionsdynamik einher.

Kartellbehörden können noch nicht weit genug eingreifen
Bisher prüfen die Kartellbehörden zwar vereinzelt Märkte im Rahmen sogenannter Sektoruntersuchungen (siehe Grafik). Sie können jedoch keine Abhilfemaßnahmen einleiten, sofern es sich nicht um kartellrechtswidriges oder missbräuchliches Verhalten der Unternehmen handelt.

Vor Ostern verabschiedete das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des GWB. Er sieht vor, dass die Behörden eingreifen können, wenn sie eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs feststellen. Gut ist, dass für die Bewertung der Wettbewerbssituation eine Vielzahl von Unternehmens- und Marktstrukturdaten, z. B. Größe, Finanzkraft, Qualität, Transparenz, Dynamik etc., herangezogen werden sollen. Dies erweitert den Wettbewerbsbegriff maßgeblich und bietet Grundlage für eine stärkere Orientierung an Allgemeinwohlaspekten.

Tarifverträge und Mitbestimmung sind entscheidende Elemente, um Marktgegenmacht herzustellen
Hier muss der Gesetzgeber gewährleisten, dass diese kein Einfallstor für Beschäftigungsabbau bieten und dass Tarifverträge sowie Mitbestimmungsrechte fortgelten! Tarifverträge und Mitbestimmung sind entscheidende Elemente, um Marktgegenmacht herzustellen. Sie zu untergraben, würde das Ziel einer gerechten sozial-ökologischen Transformation konterkarieren. Für die Gewerkschaften ist klar: Mehr Wettbewerb ist kein Allheilmittel und mitunter sogar destruktiv, wenn er auf Kosten von Beschäftigten, Sozial- oder Umweltstandards ausgetragen wird.

Zerschlagungsfantasien führen in die Falsche Richtung
Auch gelten andere Maßstäbe im Bereich der Daseinsvorsorge, dem eine besondere Gestaltungsfunktion zukommt und wo der Wettbewerbs- und Liberalisierungsdruck der Vergangenheit oft zu Versorgungslücken, höheren Preisen und schlechteren Arbeitsbedingungen geführt hat. Die Zerschlagungsfantasien von Union und Monopolkommission im Bereich der Deutschen Bahn führen beispielsweise in die falsche Richtung!

Anhang:

Sektorenuntersuchungen durch das Bundeskatellamt:

Sektorenuntersuchungen durch das Bundeskatellamt:

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Letzte Änderung: 22.04.2023