Jetzt ist die Landesregierung am Zug

Vorschaubild

18.03.2023 Für eine bessere Versorgungsqualität in den Krankenhäusern

Krankenhausschließungen und Ärztemangel bestimmen die Diskussion um die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Viele Menschen sorgen sich: Wo werde ich im Notfall gut behandelt? Werdende Mütter möchten, dass sie und ihr Kind bei der Geburt optimal betreut werden. Eine gute Versorgung mit Krankenhäusern und im Krankenhaus gehört zu den Basisaufgaben in unserer Gesellschaft. Der DGB setzt sich auf allen Ebenen für eine hohe Versorgungsqualität, für gute Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen und für eine gerechte Verteilung der Gesundheitskosten ein: auf Bundes- und Landesebene wie in den Stadt- und Landkreisen.

Unser Ziel ist eine verlässliche, wohnortnahe Gesundheitsversorgung - unabhängig davon, ob jemand ambulant oder stationär behandelt werden muss und unabhängig vom Geldbeutel.

Auf Bundesebene steht aktuell eine umfangreiche Neuregelung der Krankenhauslandschaft an. Die Bundesländer sind in diesen Prozess eingebunden. Das baden-württembergische Gesundheits-ministerium hat schon Zustimmung signalisiert.

Der DGB begleitet die Reform konstruktiv
Auch der DGB bewertet die geplante Reform grundsätzlich positiv und wird sie gleichzeitig konstrukiv und kritisch begleiten. Sie kann sowohl die Versorgungsqualität als auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern. Die Neuregelung der Krankenhauslandschaft wird die gewünschte Wirkung - eine langfristige und bedarfsgerechte Versorgung mit medizinischen Leistungen zu garantieren - nur entfalten, wenn die baden-württembergische Landesregierung das Konzept entsprechend begleitet. Es braucht auch in Baden-Württemberg klare Vorgaben, was ein Krankenhaus leisten können muss und was es abrechnen darf. Nicht jede Klinik kann jede Behandlung in derselben Qualität vornehmen und dazu jederzeit ausreichend Personal, Stationen und medizinische Ausstattung vorhalten. Der Aufbau von medizinisch-sozialen Gesundheitszentren kann helfen, damit alle Menschen an allen Orten gut versorgt sind.

Landesweite Krankenhausplanung klug steuern
Die Aufgabe der Landesregierung ist es deshalb, die Reformpläne des Bundes in der landesweiten Krankenhausplanung zu berücksichtigen: Ein Krankenhaus muss für alle gut erreichbar sein. Eine gute, bedarfsgerechte wohnortnahe Versorgung muss sichergestellt werden - selbstverständlich auch in Notfällen und zu allen Zeiten. Eine etwaige Unterversorgung in bestimmten Landkreisen darf es nicht geben. Für anspruchsvolle Operationen und Therapien ist es zumutbar, dazu eine der Universitätskliniken aufzusuchen.

Grün-Schwarz muss 300 Millionen Euro investieren
Die erfolgreiche Umsetzung der Reform wird etwas kosten. Die Landesregierung muss die Krankenhausinvestitionen, für die sie rechtlich zuständig ist, deutlich erhöhen. Diese lagen zuletzt bei lediglich 450 Millionen Euro. Nötig sind aber 750 Millionen Euro. Diese Summe fordert auch der Landkreistag. Zudem muss der Sanierungsstau bei den Kliniken im Umfang von etwa 1,2 Milliarden Euro dringend aufgelöst werden. Ohne eine Erhöhung der Landesmittel drohen die Beitragszahlungen der Versicherten für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zweckentfremdet zu werden, die im Zuge der Reform nötig werden. Diese Mittel würden dann für den laufenden Betrieb fehlen.

Im schlimmsten Fall drohen weitere Beitragssteigerungen für die gesetzlich Krankenversicherten. Der DGB wird sich auf allen politischen Ebenen dafür stark machen, dass es so weit nicht kommt.

Was sieht die Reform im Einzelnen vor?
Das Bundesgesundheitsministerium plant auf der Grundlage der Empfehlungen einer Regierungskommission zwei wesentliche Neuregelungen:
Zum einen soll die Finanzierung der Klinikbehandlungen über Fallpauschalen teilweise abgelöst bzw. ergänzt werden durch eine Finanzierung der tatsächlichen Vorhaltekosten. Die Fallpauschalen führen zu erheblichen Fehlanreizen in den Kliniken: zu Personalabbau und Leistungsverdichtungen zu Lasten der Beschäftigten und der Patient*innen. Teure Eingriffe mit hohen Erlösen werden belohnt, therapeutische und pflegerische Leistungen werden zu gering vergütet.

Zum anderen sollen die Kliniken zukünftig in Versorgungsstufen (Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung oder Maximalversorgung) klassifiziert und lokal, regional und überregional sinnvoll abgegrenzt werden. Dazu sollen Leistungsgruppen für unterschiedliche Eingriffe definiert werden - mit Vorgaben hinsichtlich erforderlicher Kompetenzen und Ausstattung. Auch um Fehlentwicklungen wie Unter-, Über- und Fehlversorgungen stärker vorzubeugen, soll in jeder Leistungsgruppe festgelegt werden, welche Fälle in welchen Kliniktyp und in welcher Versorgungsstufe behandelt werden sollen.

Letzte Änderung: 17.03.2023