Sozialwahl 2023

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22.04.2023 Selbstverwaltung: Was ist das? Was es mit Verwaltungsräten der Kranken- und Pflegekassen sowie Versichertenversammlungen auf sich hat

Bei den Sozialwahlen entscheiden wir als Versicherte alle sechs Jahre darüber, wer uns in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungen vertritt.

Die gewählten Selbstverwalter*innen engagieren sich für die soziale Absicherung durch die Sozialversicherungen und vertreten dort die Interessen der Versicherten. Dabei ist es nicht nur ihre Aufgabe, die Versicherteninteressen zu kennen und gegenüber den Versicherungsträgern zu kommunizieren, sondern auch aktiv dafür einzutreten. Ihr Ziel ist es, dass sich das Handeln der Versicherungsträger an den Interessen und Bedürfnissen der Versicherten orientiert.

Als Mitglieder der Verwaltungsräte oder Versichertenversammlungen kontrollieren Selbstverwalter*innen die Verwaltung und wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf die Leistungen und Finanzierung der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung auswirken.

Sie sorgen so dafür, die Sozialversicherungen möglichst solidarisch, lebensnah und bedarfsgerecht zu gestalten. Dies macht sie zu einem wichtigen Bestandteil unseres Sozialstaats.

Aufgaben der Selbstverwaltung
Die Mitglieder der Selbstverwaltung nehmen eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufgaben wahr und tragen so entscheidend zu den Leistungen und der Finanzierung der Sozialversicherungen bei. Grundsatz ist dabei stets, die Interessen der Versicherten zu vertreten. Konkret beinhaltet dies unter anderem:

  • den Haushalt zu beschließen,
  • den Vorstand zu wählen,
  • den Vorstand und die Geschäftsführung zu kontrollieren,
  • steuernd einzugreifen, z.B. im Fall von Eigenmächtigkeiten, Fehlurteilen oder Rechtsbeugungen,
  • in den Widerspruchsausschüssen darüber zu entscheiden, ob Widerspruchsanträgen von Versicherten stattgegeben werden,
  • zu entscheiden, welche Präventions- sowie Reha-Maßnahmen die Krankenkassen und die Rentenversicherung fördern und übernehmen.

Selbstverwaltung - Ein Ehrenamt
Die Tätigkeit als Mitglied der Selbstverwaltung ist ein Ehrenamt.

Die Ehrenamtlichkeit der Selbstverwalter*innen schützt vor willfährigem "Abnicken", da ihre wirtschaftliche Existenz anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus basiert das Ehrenamt auf Freiwilligkeit. Wer sich freiwillig für ein solches Amt zur Verfügung stellt, ist erfahrungsgemäß engagiert und bereit, Verantwortung zu übernehmen und im besten Sinne der Gesellschaft zu handeln.

Letzte Änderung: 17.04.2023