Sozialwahl 2023

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21.04.2023 Wie genau funktioniert die Sozialwahl und wer darf eigentlich abstimmen.

Sozialwahl: So wird gewählt
Wenn ihr als versicherte Person ab 16 Jahren bei der Sozialwahl wahlberechtigt seid, bedeutet das nicht automatisch, dass ihr auch aktiv an der Sozialwahl 2023 teilnehmt. Denn zur aktiven Wahl aufgefordert werdet ihr nur dann, wenn es bei einem Versicherungsträger zu aktiven Wahlhandlungen, der sogenannten Urwahl, kommt. Das ist dann der Fall, wenn es mehr Kandidat*innen als zu besetzende Mandate im Selbstverwaltungsgremium gibt.

Andernfalls findet eine sogenannte Friedenswahl statt, bei der alle Kandidierenden automatisch als gewählt gelten. In diesem Fall müsst ihr nicht aktiv werden.
Findet eine Wahl statt, erfolgt diese ganz einfach und bequem per Brief oder bei manchen Sozialversicherungsträgern auch online. Das erfahrt ihr dann rechtzeitig vom Versicherungsträger.

So erfahrt ihr, ob ihr an der Sozialwahl teilnehmt
Ob bei eurem Sozialversicherungsträger eine aktive Wahl stattfindet, erfahrt ihr ganz automatisch. Denn alle Wahlberechtigten, die aktiv abstimmen sollen, erhalten ab dem 11. April 2023 von ihren Versicherungsträgern per Post eine Wahlaufforderung, die direkt auch alle Wahlunterlagen enthält.

Solltet ihr bis kurz nach Ende der Aufforderungsphase keine Wahlaufforderung erhalten haben, obwohl ihr bei der Sozialwahl 2023 wahlberechtigt seid und euer Träger eine aktive Wahl durchführt, könnt ihr einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen. Wendet euch in diesem Fall direkt an euren Versicherungsträger.

Schnell und einfach per Brief oder online abstimmen
Gewählt wird bei Sozialwahlen in der Regel per Brief. Dafür müsst ihr einfach nur die erhaltenen Stimmzettel ausfüllen und im vorfrankierten Briefumschlag fristgerecht bis zum 31. Mai 2023 an den Sozialversicherungsträger zurücksenden. Somit fallen für euch keine Kosten und nur ein geringer Aufwand an.

Noch einfacher geht's per Online-Wahl. Denn alternativ zur Briefwahl ist die Sozialwahl 2023 bei bestimmten Krankenversicherungsträgern erstmals auch online möglich und mit wenigen Klicks erledigt. Auch dafür endet die Frist am 31. Mai 2023. Ob euer Krankenversicherungsträger eine Online-Wahl anbietet, erfahrt ihr in euren Wahlunterlagen.

Ob per Brief oder online - ihr könnt bei der Sozialwahl also ganz flexibel abstimmen wo, wann und wie es auch am besten passt.

Unterstützung für Wähler*innen mit Behinderung
Das 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung beabsichtigt, möglichst viele Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit Behinderung an gleichberechtigter sozialer Teilhabe hindern.

Vor diesem Hintergrund wird Wähler*innen mit Sehbehinderung für das Kennzeichnen des Stimmzettels auf ihren Antrag vom Versicherungsträger kostenfrei eine Wahlschablone zur Verfügung gestellt.

Wähler*innen, die infolge einer Behinderung oder weil sie des Lesens unkundig sind bei der Stimmabgabe beeinträchtigt sind, bestimmen eine Person ihres Vertrauens, der sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen und teilen dies der Wahlleitung mit.

Wahlunterlagen der Unfallversicherungen
Für die Abstimmung bei der Unfallversicherung händigen in der Regel die Arbeitgeber*innen ihren Arbeitnehmer*innen die Wahlunterlagen aus.

In Betrieben, in denen mehr als 300 Wahlunterlagen auszugeben sind, sollten Räume eingerichtet werden, in denen die Wähler*innen ihre Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen können. Der Wahlbrief kann dann direkt im Betrieb abgegeben werden.

Wahlberechtigte Schüler*innen und Studierende erhalten die Unterlagen der Unfallversicherung von den Schulhoheitsträgern oder von ihnen bestimmten Stellen.

Letzte Änderung: 17.04.2023