Inflationsprämie

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23.11.2022 Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte

Seit Ende Oktober 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten eine steuerfreie Prämie zum Inflationsausgleich zahlen. Bis zu 3.000 Euro sind bis Ende 2024 steuer- und abgabenfrei möglich. Zahlt der Arbeitgeber, müssen alle Beschäftigten eine Prämie erhalten. Das fordert der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Mit der Inflationsausgleichsprämie sollen Beschäftigte entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben. Die Prämie kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen bis zu 3.000 Euro ausgezahlt werden.

Die Prämie ist freiwillig, d.h. Arbeitgeber müssen die Prämie nicht auszahlen. Entscheidet sich der Arbeitgeber aber die Prämie zu zahlen, müssen alle Beschäftigten eine Prämie erhalten. Das fordert der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das gilt auch für Beschäftigte in Elternzeit oder im Krankenstand.

Anderst ist dies bei tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Dort regelt der neu abgeschlossene Tarifvertrag, dass diese in zwei Schritten ausbezahlt wird, 1500 Euro im Januar 2023, sowie weitere 1500 Euro im Januar 2024.

Letzte Änderung: 23.11.2022